dungsinhalten und eine Verbesserung der Außendarstellung. Diversität als Ressource nützen: Durch den Einsatz von mehrsprachigem, interkulturell bzw. gen-dersensibel geschultem Personal sowie von PädagogInnen mit Migrationshintergrund kann die Diversität eines Teams in der pädagogischen Arbeit als Ressource genutzt werden.
8. Erfolgreicher Übergang in die Schule ohne „Brüche“
Zwei verpflichtende Kindergartenjahre für alle Kinder ab Vier („Basisphase“): Sie finden weiterhin in Verantwortung der Kindergärten und im letzten Kindergartenjahr in Kooperation mit der Schule statt. Im zweiten Basisjahr werden altersgerecht und spielerisch vorschulische Inhalte sowie sprachliche, motorische, emotionale und soziale Vorläuferfähigkeiten mit Fokus auf das Erlangen der Schulfähigkeit vermittelt. Optimaler Übergang vom Kindergarten in die Schule: Notwendig dafür sind u.a. eine professionelle, wertschätzende und gleichberechtigte Zusammenarbeit der PädagogInnen beider Institutionen, gemeinsame Basismodule in der Ausbildung, gemeinsame Fort- und Weiterbildung, wechselseitiges „Hospitieren“ oder institutionenübergreifende Übergangskonzepte. Dafür sind ausreichende Ressourcen vorzusehen. Vision ist die Weiterentwicklung von der Basisphase und der ersten beiden Schuljahre zu einer gemeinsamen Einheit. Neustrukturierung der bisherigen Schulreifefeststellung: Sie soll von einer punktuellen Entscheidung hin zu einer gemeinsamen (Kindergarten, Schule) Begleitung und Feststellung der Schulfähigkeit im letzten Kindergartenjahr weiterentwickelt werden. Dokumentationen über den Entwicklungsstand (z.B. Portfolio) sind kein Selektionsinstrument, sondern geben der Schule Auskunft, was das Kind an gezielter Förderung braucht und an Talenten mitbringt.
9. Systematische Qualitätssicherung
Qualitätssicherungsstelle: Eine beim Bund angesiedelte, weisungsfreie Qualitätssicherungsstelle überprüft Rahmenbedingungen und pädagogische Qualität anhand bestimmter Kriterien. Qualitätsbeauftragte: Innerhalb der Einrichtungen sollen Qualitätsbeauftragte für die kontinuierliche Qualitätsentwicklung und -feststellung verantwortlich sein.
10. Elternarbeit stärken und ausbauen
Bildungspartnerschaft zwischen Einrichtungen und Familie: Eltern müssen von Anfang an eingebunden werden und ihre Verantwortung für das positive Gelingen elementarer Bildungsprozesse wahrnehmen. Zur partnerschaftlichen und transparenten Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen und Familie gehören u.a. Elternabende, Entwicklungsgespräche und Transitionsbegleitung. Akzeptanz von Elementarpädagogik als eigenständiger Bildungsbereich: Bei den Eltern muss das Bewusstsein gestärkt werden, dass in diesem Bereich Bildungsarbeit geleistet wird.
Langfristig könnten elementare Bildungseinrichtungen zu Familienzentren weiterentwickelt werden: (Beispiel: Großbritannien – Early Excellence Centers – dort werden Familien bei ihrer täglichen Erziehungsarbeit unterstützt und Angebote und Anregungen zur (Weiter-)Bildung angeboten).
Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine derartige Einigung nicht auch auf politischer Ebene möglich sein soll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Familie und die Bundesministerin für Bildung und Frauen, werden aufgefordert, sich zu den Forderungen der Industriellenvereinigung, der Bundesarbeitskammer Österreich, der Landwirtschaftskam-
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