Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll94. Sitzung / Seite 68

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dungsinhalten und eine Verbesserung der Außendarstellung. Diversität als Ressource nützen: Durch den Einsatz von mehrsprachigem, interkulturell bzw. gen-dersensibel geschultem Personal sowie von PädagogInnen mit Migrationshintergrund kann die Di­versität eines Teams in der pädagogischen Arbeit als Ressource genutzt werden.

8. Erfolgreicher Übergang in die Schule ohne „Brüche“

Zwei verpflichtende Kindergartenjahre für alle Kinder ab Vier („Basisphase“): Sie finden weiterhin in Verantwortung der Kindergärten und im letzten Kindergartenjahr in Koope­ration mit der Schule statt. Im zweiten Basisjahr werden altersgerecht und spielerisch vorschulische Inhalte sowie sprachliche, motorische, emotionale und soziale Vorläufer­fähigkeiten mit Fokus auf das Erlangen der Schulfähigkeit vermittelt. Optimaler Über­gang vom Kindergarten in die Schule: Notwendig dafür sind u.a. eine professionelle, wertschätzende und gleichberechtigte Zusammenarbeit der PädagogInnen beider Institutionen, gemeinsame Basismodule in der Ausbildung, gemeinsame Fort- und Wei­terbildung, wechselseitiges „Hospitieren“ oder institutionenübergreifende Übergangs­konzepte. Dafür sind ausreichende Ressourcen vorzusehen. Vision ist die Weiterent­wicklung von der Basisphase und der ersten beiden Schuljahre zu einer gemeinsamen Einheit. Neustrukturierung der bisherigen Schulreifefeststellung: Sie soll von einer punktuellen Entscheidung hin zu einer gemeinsamen (Kindergarten, Schule) Beglei­tung und Feststellung der Schulfähigkeit im letzten Kindergartenjahr weiterentwickelt werden. Dokumentationen über den Entwicklungsstand (z.B. Portfolio) sind kein Se­lektionsinstrument, sondern geben der Schule Auskunft, was das Kind an gezielter För­derung braucht und an Talenten mitbringt.

9. Systematische Qualitätssicherung

Qualitätssicherungsstelle: Eine beim Bund angesiedelte, weisungsfreie Qualitätssiche­rungsstelle überprüft Rahmenbedingungen und pädagogische Qualität anhand be­stimmter Kriterien. Qualitätsbeauftragte: Innerhalb der Einrichtungen sollen Qualitäts­beauftragte für die kontinuierliche Qualitätsentwicklung und -feststellung verantwortlich sein.

10. Elternarbeit stärken und ausbauen

Bildungspartnerschaft zwischen Einrichtungen und Familie: Eltern müssen von Anfang an eingebunden werden und ihre Verantwortung für das positive Gelingen elementarer Bildungsprozesse wahrnehmen. Zur partnerschaftlichen und transparenten Zusam­menarbeit zwischen Einrichtungen und Familie gehören u.a. Elternabende, Entwick­lungsgespräche und Transitionsbegleitung. Akzeptanz von Elementarpädagogik als ei­genständiger Bildungsbereich: Bei den Eltern muss das Bewusstsein gestärkt werden, dass in diesem Bereich Bildungsarbeit geleistet wird.

Langfristig könnten elementare Bildungseinrichtungen zu Familienzentren weiterentwi­ckelt werden: (Beispiel: Großbritannien – Early Excellence Centers – dort werden Fa­milien bei ihrer täglichen Erziehungsarbeit unterstützt und Angebote und Anregungen zur (Weiter-)Bildung angeboten).

Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine derartige Einigung nicht auch auf politischer Ebene möglich sein soll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Familie und die Bundes­ministerin für Bildung und Frauen, werden aufgefordert, sich zu den Forderungen der Industriellenvereinigung, der Bundesarbeitskammer Österreich, der Landwirtschaftskam-


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