Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 41

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Studierende von einem Studium auszuschließen. Daher wird diese Novelle auch nicht die Zustimmung der grünen Fraktion bekommen.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass die AkademikerInnenquote und die Zahl der Studierenden, die Zahl der StudienanfängerInnen in Österreich im internationalen Vergleich immer noch extrem niedrig sind. Aber auch das ändert nichts an der Meinung dieser Regierung, Studierende ausschließen zu wollen.

Das war der ursprüngliche Beweggrund für die heutige Novelle. Es gibt aber auch noch ein paar andere Dinge, die darin enthalten sind, unter anderem ein Punkt, der darauf zurückgeht, dass ich im Frühjahr angefangen habe nachzufragen, was denn die Uni­versitätsräte so tun.

Ich habe eine Anfrage gestellt, um herauszufinden, wie viel sie sich denn wirklich an Vergütungen auszahlen. Und diese Anfrage hat gezeigt, dass das teilweise extrem hohe Beträge sind. Die Universitätsräte, die an den Unis eingerichtet sind, die vier bis fünf Sitzungen pro Jahr abhalten, beziehen teilweise Vergütungen bis zu 36 000 € für einen Vorsitz – für vier oder fünf Sitzungen im Jahr!

Das ist eindeutig zu hoch, und ich finde es gut, dass jetzt darauf reagiert wurde und eine Obergrenze für diese Vergütungen in der UG-Novelle vorgesehen ist. Das Gesetz enthält allerdings die Ermächtigung für den Minister, per Verordnung eine Grenze einzusetzen. Wir werden sehr genau schauen, Herr Minister, dass diese Grenze nicht zu hoch angesetzt wird.

Eine weitere Frage, die ich in der letzten Zeit bearbeitet habe, ist: Die Uni-Räte haben teilweise extrem hohe Vergütungen, aber wie schaut es bei den Rektoraten aus? Auch in diesem Zusammenhang habe ich versucht, über eine Anfrage an Informationen zu kommen. Und dazu muss ich sagen, dass die Rektorinnen und Rektoren der öster­reichischen Universitäten, die ja nach allem immer noch öffentliche Einrichtungen sind, nicht gerade auskunftsfreudig waren. Es haben nur sehr wenige ihre Gehälter offen­gelegt, die meisten haben sich hinter dem Datenschutz versteckt.

Die Beantwortung dieser Anfrage hat gezeigt, dass diese Gehälter teilweise extrem hoch sind, weit über dem liegen, was der Herr Minister bekommt. Und auch das halte ich für absolut nicht angemessen.

Die Rektorate haben seit der Entlassung in die Autonomie ihre Kosten massiv erhöht. Ein Gehalt, das über jenem eines Ministers liegt, der für alle 21 Universitäten und für noch viel, viel mehr zuständig ist, für das Management einer einzigen Universität aus­zu­geben, das halte ich für absolut nicht angemessen.

Aus diesem Grund bin ich auch dafür, bei den Rektoraten eine Obergrenze einzu­führen, denn die Reaktionen und die Diskussion dieses Themas haben mich nicht darin bestärkt, dass es ein Bewusstsein innerhalb der Rektorate gibt in die Richtung, dass das möglicherweise etwas überzogen sein könnte. Und ich finde es schon einiger­maßen absurd, wenn dann als Argumentation gebracht wird, man würde sich ja seine Spesen selbst zahlen, weshalb es notwendig wäre, ein solch hohes Gehalt zu beziehen. Das sind Argumentationen, die ich nicht nachvollziehen kann.

Leider muss ich sagen, dass auch die Haltung der Universitäten, mit Informationen so sparsam umzugehen und nicht offenzulegen, was für die Rektorate ausgegeben wird, nicht gerade vertrauenserweckend ist.

Und aufgrund der mangelnden Transparenz bei den Rektoratsgehältern und auch der fehlenden Obergrenze bringe ich folgenden Antrag ein:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite