Abänderungsantrag
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage 797 d.B., betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Wissenschaftsausschusses (808 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Artikel I wird folgende Z.14b eingefügt:
14b. In § 16 wird ein neuer Abs. 7 eingefügt:
„(7) Die Universitäten sind im Interesse größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit dazu verpflichtet, die Zielsetzungen des „Bundes Public Corporate Governance Kodex (B-PCGK)“ zu erfüllen.“
2. In Artikel I wird folgende Z 21a eingefügt:
21a. In § 23 Abs. 4 werden folgende Sätze angefügt:
„Die Bundesministerin oder der Bundesminister hat durch Verordnung Obergrenzen für das Gehalt der Rektorin oder des Rektors festzusetzen. Die Höhe des Gehalts ist im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.“
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Ich denke, dass Transparenz ein ganz wichtiger Punkt ist, wenn wir autonome Universitäten haben, die mit Steuergeld finanziert werden. Und die Art, wie die Diskussion verlaufen ist, ist eben nicht besonders vertrauenserweckend. Ich glaube, wir brauchen in diesem Bereich eine stärkere Kontrolle und auch ein stärkeres Bewusstsein bei den Universitäten, dass sie zwar sehr wohl autonom, aber der Öffentlichkeit und den SteuerzahlerInnen zur Information verpflichtet sind. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.33
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Maurer eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Wissenschafts-Ausschusses über die Regierungsvorlage 797 d.B., betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Wissenschafts-Ausschusses (808 d.B.) wird wie folgt geändert:
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