Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 44

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menbedingungen verbessert und bei der STEOP, der Studieneingangs- und Orien­tierungsphase, Verbesserungen für die Studierenden bringt.

Die bestehenden Zugangsregelungen werden weiter beobachtet werden, sie werden in den Auswirkungen evaluiert werden und sind wiederum nur befristet im Gesetz festgeschrieben.

Es ist zusätzlich neu in das Gesetz gekommen, dass die Aufnahmeverfahren, die es gibt, „keinerlei Diskriminierung auf Grund des Geschlechts sowie der sozialen Her­kunft“ mit sich bringen dürfen. Das ist ein Satz, der vielleicht selbstverständlich klingt, der aber schon eine sehr wichtige Rahmenbedingung für derartige Aufnahmeverfahren darstellt.

Neu in das Gesetz kommt auch, dass die Universitäten künftig den Prüfungsstoff für derartige Aufnahmeverfahren kostenlos auf ihrer Homepage veröffentlichen sollen.

Weiters ist neu – diese Anregung wurde von Studierenden an uns herangetragen, und es wurde auch ein Oppositionsantrag in diese Richtung im Ausschuss diskutiert –, dass es künftig eine Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen bei Aufnahmeverfahren geben wird, um ein entsprechendes Feedback zu haben und für eine allfällige Wiederholung der Prüfung für die Vorbereitung entsprechende Schlüsse ziehen zu können.

Was die Studieneingangs- und Orientierungsphase betrifft, die aus unserer Sicht eine sehr sinnvolle Maßnahme ist, weil sie eben genau eine Alternative zu der schick­salshaften Prüfung, dem Aufnahmeverfahren vor dem Studium ist, wird es künftig einen zusätzlichen Prüfungsantritt geben. Das bedeutet, dass man da ein bisschen Stress und Druck für die Studierenden in dieser Phase herausnimmt.

Wir werden künftig im Gesetz einen Rahmen für die Anforderungen der Studien­eingangs- und Orientierungsphase definieren, weil bei der Evaluierung festgestellt wurde, dass sich das zu sehr auseinanderentwickelt hat. Allerdings wird der Rahmen so gesetzt, dass er weiterhin Flexibilität für die Universitäten und die einzelnen Studien offen lässt. Und es wird auch die Möglichkeit geschaffen, dass man in der Studien­eingangs- und Orientierungsphase schon mehr an Lehrveranstaltungen vorziehen kann als früher.

Ein weiterer Schwerpunkt neben dem Zugang waren die Arbeitsbedingungen und Karriere- und Laufbahnmöglichkeiten an den Universitäten. Es werden einige Rege­lungen geschaffen, die dazu führen werden, dass es künftig für junge Wissenschafter, für die Außerordentlichen UniversitätsprofessorInnen, für assoziierte Professoren und Professorinnen bessere Karriere- und Laufbahnmöglichkeiten geben wird.

Für die Vergütung von Universitätsräten wird ein Rahmen geschaffen. Es sind viele UniversitätsrätInnen selbst an uns herangetreten und haben gesagt, dass sie das gar nicht für sich selbst beschließen wollen, nicht selbst die Vergütung, die ihnen zusteht, festlegen wollen. Sie wollen, dass vom Ministerium ein entsprechender Rahmen dafür festgelegt wird, und diesen wird es künftig geben.

Also viele Neuerungen in diesem Universitätsgesetz, die dazu führen werden, dass die Rahmenbedingungen an den Universitäten verbessert werden, sowohl für die Studierenden als auch für die Lehrenden an den Universitäten. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Töchterle.)

11.38


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. – Bitte.

 


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