Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 49

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von der Größenordnung her schon sehr gewachsenes System, das auch bestimmte Managementkriterien und andere Leitbedingungen und Rahmenbedingungen braucht.

Was den ersten Punkt anbelangt, das Studienrecht und die Weiterführung der Zugangsregeln, möchte ich mich zunächst einmal bedanken, und zwar nicht nur beim Koalitionspartner, sondern bei allen im Bereich der Community, die hier mitgewirkt haben. Und, Herr Kollege Karlsböck, der Kollege Scherak hat ja schon darauf hingewiesen: Man kann eine Meinung über die Hochschülerschaft haben, die wie immer geartet sein mag, aber eine pauschale Darstellung als mehr oder weniger spätpubertäre Spaßgesellschaft halte ich an sich für weder dem Instrument noch dem Einbringen der Hochschülerschaft angemessen, das ich als engagiert und ambitioniert empfunden habe. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)

Auch was die Wahlbeteiligung anlangt, haben wir gemeinsam hier im Parlament – beziehungsweise haben Sie es beschlossen; wir haben es vorgelegt und gemeinsam mit der Hochschülerschaft ausgearbeitet – den Versuch unternommen, das Wahlrecht auf alle universitären Bereiche, auch auf die Privatuniversitäten und die Fachhoch­schulen, auszuweiten. Das ist auch gelungen. Das war der Grund – weil dort das erste Mal gewählt wurde –, dass die Wahlbeteiligung zurückgegangen ist. Im universitären Bereich allein ist sie angestiegen! Also: Eine differenzierte Argumentation war immer eine Qualität des Ausschusses, und ich würde bitten, dass wir das auch im Plenum so handhaben.

Zur Sache selber muss man auch sagen, dass es verschiedene Befürchtungen gegeben hat, was den Zugang zu Universitäten anlangt. Ich gebe Ihnen recht, wir brauchen als Allererstes ein Steuerungsinstrument. Wir arbeiten gerade am Entwick­lungsplan. Ich habe eben nicht unbeschränkte Mittel, sondern ich muss das in irgend­einer Form in Österreich insgesamt steuern. Das tun wir mit dem Hochschulentwick­lungsplan, Gleiches ist auch bei den Fachhochschulen schon fertig.

Da wir jetzt keine Studienbeiträge haben – Sie kennen die ewige Diskussion in diesem Haus –, gibt es als einzige Möglichkeit der Steuerung die Zugangsregelung in verschiedenen Ausformungen. Worüber wir hier und heute reden, ist eigentlich nur die Weiterführung im Bereich der sogenannten §-14h-Fächer, also Architektur, Pharmazie, Informatik, Wirtschaft und Biologie. – Was die Medizin anbelangt und was Sie offen­sichtlich als Argument verwendet haben, nämlich dass dort jetzt weniger Öster­reicher ihren Studienplatz haben, das ist eine andere Geschichte und gehört eigentlich heute nicht auf die Tagesordnung oder sollte nicht Thema der Auseinandersetzung sein.

Bei den anderen war die Befürchtung da, dass die Regelung mit Zugang dazu führen würde, dass viele hinausgeprüft würden, dass wir dort insgesamt Einschränkungen hätten und dass unter anderem die Gender-Zusammensetzung, die soziale Ausge­wogenheit und anderes nicht vorhanden wären. – Nun haben wir das in der Praxis laufen gehabt, das IHS hat das analysiert, und die Konsequenz der ganzen Ange­legenheit war die, dass wir zwar, wie auch angestrebt, eine Entlastung in den Massenfächern gehabt haben, aber niemand musste hinausgeprüft werden. Allein die Tatsache, dass man eine bessere Information wahrgenommen hat, dass man sich mehr mit dem Thema auseinandergesetzt hat, hat dazu geführt, dass es in all diesen Fächern eine gezieltere Studienauswahl gab – ein Vorteil! Damit ist aber die Zahl der Studierenden nicht zurückgegangen, sondern hat sich insgesamt sogar nach oben entwickelt.

In den Massenfächern gab es also eine Entlastung, eine bewusstere Wahl des Studienfaches. Was hat es aber noch gebracht? – Das Verbleiben der Studenten in dem gewählten Fach, das heißt also im Endeffekt: mehr Kontinuität, was Studienwahl und Verbindlichkeit anbelangt. Wir haben das zum Beispiel in der Pharmazie gesehen:


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