Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 50

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Durchschnittlich 74 Prozent der Studierenden haben das Studium im dritten Semester fortgeführt; vorher waren das um 10 Prozentpunkte weniger. Ähnliches gilt auch bei anderen Studien.

Da Sie die Medizin angesprochen haben: Ich bekenne mich genau zu diesen Prüfungen, die es vorher gibt, um auch wirklich die Eignung festzustellen, denn die Drop-out-Rate ist, seitdem der Test eingeführt wurde, seit dem Jahr 2006, von 50 Pro­zent auf 5 bis 10 Prozent gesunken. Im Endeffekt ist das auch eine gescheite Maß­nahme, die dazu führt, dass der p.t. Steuerzahler mit seinen Mitteln auch die entsprechende Effizienz sichergestellt sieht. Daher werden wir uns sehr dafür ein­setzen, dass das fortgesetzt wird.

Die Zahl der Studierenden insgesamt habe ich bereits angesprochen.

In diesem Zusammenhang wird die IHS-Studie zum Teil unterschiedlich diskutiert. Wer die Zeit als zu wenig lange empfunden hat: Wir setzen jetzt fort bis zum Jahr 2021. Ich glaube, dass wir dann fundierte, empirisch abgesicherte Analysen haben, was sich tatsächlich in Richtung sozialer Situation und anderer Punkte wie die gendermäßige Zusammensetzung der Studierenden und viele andere Fragen in der Praxis ergeben hat.

Es kommt zum Zweiten zu einer Weiterentwicklung der sogenannten Studieneingangs- und Orientierungsphase. Da haben IHS und andere kritisiert, das wäre zu uneinheitlich, was die inhaltlichen Größenordnungen vom Stoffumfang, Vorziehregelungen und anderes anbelangt. Das haben wir mit diesem Gesetz neu geregelt und mehr Übersicht hineingebracht. Das bringt den Studierenden eindeutige Vorteile.

Darüber hinaus haben wir auch im Personalrecht – das ist ja schon angedeutet worden – entscheidende Veränderungen insbesondere für die Jüngeren eingeführt, nämlich neue Karriereperspektiven für den Nachwuchs und höhere Durchlässigkeit für außerordentliche und assoziierte ProfessorInnen am Weg in die Professorenkurie durch ein vereinfachtes Berufungsverfahren. Die Auswahl, das kennen Sie, wird dann noch genau geregelt durch den Rektor unter Einbindung aller zuständigen Stellen. In fünf Jahren soll es eine Evaluierung geben, damit man sich nicht Hoffnungen macht, die vielleicht nicht eintreten – also auch das wird objektiviert.

Es ist zumindest der Versuch – und in Teilen ist dieser auch gelungen –, eine Art Tenure-Track-Modell nach amerikanischem Vorbild zu erreichen. Damit kommen wir zahlreichen Empfehlungen nach, die der Wissenschaftsrat abgegeben hat, aber auch das WIFO und andere.

Die dritte Komponente ist die Komponente Organisationsrecht. Da haben wir, was die Unvereinbarkeitsregelungen beim Universitätsrat anbelangt, einige Klarstellungen vorgenommen – eine Cooling-off-Phase und anderes mehr – und unter anderem auch die Vergütungsfrage geregelt, was Universitätsräte anbelangt. Das ist der Teil, der systematisch sozusagen stärker in Richtung der Steuerung zum Ministerium gehört. Dort wird es eine entsprechende Verordnung geben.

Die Frage, die sich daran entzündet hat, lautete, ob das nicht auch für die Rektoren gelten soll. Diesbezüglich gibt es einen Entschließungsantrag, und wir haben uns auch mit dieser Frage beschäftigt. Ich glaube, es wäre zu populistisch, da schnell drüber­zufahren und das hier zu beschließen. Da gibt es eine entsprechende Verantwort­lichkeit des Universitätsrates, da gibt es auch eine bestimmte Entwicklung und eine Transparenz, und die Transparenz wird sicherstellen, dass man sehr angemessen und vorsichtig mit diesem Thema umgeht. Ich möchte da nicht in die Autonomie eingreifen und das wirklich den Universitäten, die es letztlich auch mit ihrer Haftung selbst


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