Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 51

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verantworten, in ihrem Bereich überlassen. – Damit wurde, so glaube ich, das Wich­tigste schon gesagt.

Ich denke, es ist einfach eine weiterführende Regelung, die, gerade was die finanziellen Möglichkeiten anbelangt, eine bestimmte Steuerung in den universitären Bereich bringt, die Qualität der Lehre verbessert, die Relation zwischen Betreuenden und Betreuten in der Weise auch in engere Bahnen bringt und vor allem neue Karrieremodelle für den Nachwuchs eröffnet. Aus Zeitgründen gehe ich auf die verbes­serte Kettenvertragsregelung und die befristeten Verträge, Herr Kollege Karlsböck, nicht ein; das haben wir im Ausschuss ohnedies schon intensiv diskutiert. Auch dort hat es Verbesserungen gegeben, sodass wir hier einen qualitativen Fortschritt im gesamten universitären Bereich haben.

Nochmals meinen Dank an alle Beteiligten. Ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.00


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz zu Wort. – Bitte.

 


12.00.38

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte heute diese Gelegenheit dazu nützen, ein Thema anzusprechen, auf das ich Sie immer und immer wieder versuche aufmerksam zu machen, auch die zuständigen Minister, die Sozialpartner. Und zwar geht es mir um das Aufzeigen des Problems, dass wir zu unklare gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit Pflicht­praktika haben und ganz speziell im universitären Bereich. Diese unklaren Regelungen führen zu Verwirrungen, zu Schwierigkeiten, zu negativen Erfahrungen mit diesen Praktika, die nicht notwendig wären. Es ist dringend notwendig, dass wir hier endlich für klare Verhältnisse sorgen. Bitte, gehen Sie dieses Projekt an! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, das braucht eine verzahnte Lösung aus einer arbeits­rechtlichen Definition und einer studienrechtlichen Herangehensweise. Weder nur das eine noch nur das andere bringt uns etwas.

Ich hatte im Zusammenhang mit einem diesbezüglichen Entschließungsantrag von mir die Gelegenheit, auch mit dem Herrn Minister eine Debatte zu führen, der so etwas wie ein gewisses Problembewusstsein signalisiert und auch angekündigt hat, dass an Lösungen gearbeitet wird. Wenn ich mir aber dann anschaue, was mit diesem UG hier auf den Weg gebracht wird, sage ich, das ist leider keine gute Richtung.

Im § 35a geht es um das praktische klinische Jahr; das ist so etwas wie ein Pflichtpraktikum für Medizinstudierende. Das findet 48 Wochen lang statt, im Umfang von mindestens 35 Stunden in der Woche, inklusive Nachtdienste. In dem Gesetz finden wir, dass das eine aktive Teilnahme an der Betreuung von Patienten und Patientinnen beinhaltet, aber kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründet, dass auch die Unterstützungsleistung, die die Studierenden bekommen – wir reden hier von zirka 600 € –, keinesfalls heißt, dass das ein Dienstverhältnis ist, sondern diese Unter­stützungsleistung ohne Anstellung, ohne Sozialversicherung stattfindet. Das wird hier definiert. Es ist also kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis. Gegenschluss, steht auch in den Erläuterungen: Es soll ein Ausbildungsverhältnis sein.

Was ist ein Ausbildungsverhältnis? – Das ist eines, wo der Auszubildende große Freiheit bezüglich der zeitlichen Gestaltung seiner Anwesenheit vor Ort hat und in den betrieblichen Arbeitsprozess nicht unmittelbar eingegliedert ist. Das ist doch hier nicht der Fall!

 


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