Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 52

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Das heißt, was hier geschieht, ist wieder keine Klarheit schaffen, sondern die Verwir­rung fortführen. Das kritisieren in ihren Stellungnahmen sowohl die betroffenen Vertreter vonseiten der Studierenden, also die ÖH, als auch die Arbeiterkammer: Die Verwirrung wird fortgesetzt. Es wird nur in einem Punkt Klarheit geschaffen, nämlich in dem, dass sich die Krankenanstalten dadurch Geld sparen, dass sie die Leute nicht anstellen müssen.

Meine Damen und Herren, wir brauchen da eine Klärung, wir brauchen die Definition zwischen Arbeit und Ausbildung. Das, was hier vorliegt, ist leider noch kein großer Schritt, aber ich bin guter Dinge – Kollege Katzian ist jetzt leider nicht da –, dass die Gespräche, die wir diesbezüglich mit der GPA haben, die stark in Richtung analoge Regelung zum Berufsausbildungsgesetz für Lehre gehen, also zwischen Ausbildung und Arbeit, erfolgreich sein werden. Ich meine, dass das ein guter Ansatz ist, und hoffe, dass wir hier wirklich bald weiterkommen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.04


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


12.04.00

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass wir alle den österreichischen Universitäten bei der Profilbildung und der qualifizierten Weiterent­wicklung von Forschung und Lehre eine bestmögliche Unterstützung bieten wollen. Wenn wir das wollen, dann müssen wir für die Universitäten aber auch die dafür notwendigen optimalen Rahmenbedingungen bieten. Mit der vorliegenden Änderung des Universitätsgesetzes 2002 und des Forschungsorganisationsgesetzes geschieht genau das, werden doch wesentliche Merkmale und Rahmenbedingungen des öster­reichischen Hochschulwesens und Forschungsraumes weiterentwickelt und neu geregelt.

Im Folgenden werde ich auf die neuen personalrechtlichen und studienrechtlichen Rahmenbedingungen etwas näher eingehen.

Die auf Qualität und Qualifikation der einzelnen Personen abstellende Weiterent­wicklung der personalrechtlichen Rahmenbedingungen dient dem Ziel, dem wirklich sehr wichtigen Ziel, die Karrieremöglichkeiten für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu erweitern. Dies betrifft sowohl Universitätsdozentinnen und -dozenten als auch Assoziierte Professorinnen und Professoren. Damit werden vor allem auch jene organisationsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die die Basis für durchgängigere Karriereperspektiven bilden. Es war ja immer wieder Thema, auch im Wissenschaftsausschuss, dass wir uns durchgängigere Karriereperspektiven an unseren Universitäten wünschen. Dies stärkt nicht zuletzt auch die Attraktivität und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Österreich.

Als sehr positiv hervorheben möchte ich auch die heute bereits mehrfach ange­sprochene Lockerung bei der Kettenvertragsregelung.

Gute Rahmenbedingungen wollen wir aber nicht nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Universitäten, sondern natürlich auch für die Studierenden gewähr­leisten. Dazu dient etwa die befristete Fortführung der bisherigen Zugangsregelungen in modifizierter Form. Das begrüße ich, wobei ich aber auch nicht verhehlen möchte, dass ich mir eine Ausdehnung der Zugangsregelungen auch auf andere überlaufene Studienrichtungen, wie zum Beispiel die Rechtswissenschaften, gewünscht hätte.

Einige der bestehenden Zugangsregelungen wurden ja evaluiert, und die im ersten Halbjahr 2015 fertiggestellten Endberichte haben ergeben, dass seit der Implemen-


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