Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 53

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tierung dieser Regelungen ein deutlicher Anstieg der Studienabschlüsse in der Regelstudienzeit bei einem gleichzeitigen Sinken der durchschnittlichen Studiendauer um zirka zwei Semester festgestellt werden konnte. Diese positive Entwicklung gilt es natürlich fortzusetzen. Zugleich werden dort, wo sich aus der Evaluierung ein Reform­bedarf ergibt, die entsprechenden Änderungen vorgenommen. Das gilt zum Beispiel für die Harmonisierung der Zulassungsregelungen oder die Gestaltung der Studien­eingangs- und Orientierungsphase.

Insgesamt bedeutet die vorliegende UG-Reform einen wesentlichen Beitrag für die qualitätsvolle, leistungsorientierte und nachhaltige Weiterentwicklung des österreichi­schen Hochschulsektors. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.08


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.

 


12.08.26

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen mit der heutigen Novelle des Universitätsgesetzes eine Reihe von positiven Verän­derungen für unsere Studierenden, für unsere NachwuchswissenschaftlerInnen, für junge Forscherinnen und Forscher. Das ist umso bemerkenswerter – Kollege Scherak hat es angesprochen –, als es gerade in der Wissenschaftspolitik unterschiedliche Zugänge gibt. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sagen aus tiefer Überzeugung, dass der freie und offene Hochschulzugang wichtig ist. Er war wichtig, er ist wichtig und bleibt auch wichtig.

Wir stehen dazu, dass die Zukunftschancen junger Menschen von ihren Talenten abhängen sollen und nicht von der Herkunft oder der Brieftasche ihrer Eltern. Dazu stehen wir. Jede Form von Zugangsbeschränkungen, von Aufnahmeprüfungen, die oft sehr, sehr viel kosten, von Studiengebühren führt dazu, dass es gerade für Kinder, für Jugendliche, für junge Menschen, die aus einem finanziell eher schwächeren Eltern­haus kommen, schwer überwindbare Hürden gibt. Dazu stehen wir, und deswegen ist es auch wichtig, für diesen freien Hochschulzugang zu kämpfen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist uns aber trotzdem gelungen – das kann man durchaus auch positiv anmerken zur Arbeit des Wissenschaftsausschusses –, gemeinsam eine Lösung zu finden. Die bestehenden Zugangsregelungen werden nicht ausgeweitet, man wird sie weiterhin kritisch beobachten, man wird sie evaluieren, sie sind auch zeitlich befristet, und auch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze ist gleich geblieben.

Wir haben neu festgeschrieben – das halte ich für einen ganz wichtigen Punkt –, dass die Aufnahmeverfahren an Universitäten zu keinerlei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder aufgrund der sozialen Herkunft führen dürfen. Ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiger Passus, den wir neu ins Gesetz aufgenommen haben.

Wir haben eingeführt, dass der Prüfungsstoff für Aufnahmeprüfungen auf der Home­page vorab veröffentlicht sein muss, dieser auch gratis zugänglich sein muss. Es darf nicht sein, dass man teure Vorbereitungskurse braucht, um diese Aufnahmeprüfungen zu bestehen.

Wir haben die Studieneingangs- und Orientierungsphase österreichweit vereinheitlicht, ihr einen gemeinsamen Rahmen gegeben zwischen acht und zwanzig ECTS-Punkten. Diese Eingangsphase soll so angelegt sein, dass sie wirklich Orientierung über das Studium bietet, dass man da aber keine versteckten Auswahlverfahren hineininter­pretieren kann.

Positives Beispiel dafür, was die ÖH in diesem Prozess beigetragen hat, war die Anregung, dass man bis zu 22 ECTS vorziehen kann. Das ist gerade für Studierende,


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