Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 58

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Das Argument, das heute von einigen Seiten auch vorgebracht wurde, dass Zugangs­beschränkungen negative Auswirkungen auf die soziale Durchmischung hätten, halte ich in diesem Kontext für, sagen wir einmal, diskussionswürdig. Warum? – Wenn man sich Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen ansieht, wo es größtenteils Zugangsbeschränkungen gibt, dann sieht man, dass der Anteil an Arbeiterkindern dort höher ist als etwa an Universitäten.

Meiner Überzeugung nach ist diese Novelle zum Universitätsgesetz ein erster, notwen­diger Schritt. Der nächste Schritt muss meiner Meinung nach aber sein, Zugangs­regelungen auf weitere Studienfelder auszudehnen beziehungsweise moderate, sozial verträgliche Studienbeiträge, flankiert durch eine Studienförderung, einzuführen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lopatka: In der Kürze liegt die Würze!)

12.25

12.25.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich erkenne keinen Wunsch der Berichterstatterin auf ein Schlusswort.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 808 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Maurer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer sich für die Annahme dieses Antrags ausspricht, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun ersuche ich jene Damen und Herren, die für den gegenständlichen Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichts sind, um ein ent­sprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Dritte Lesung: Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die erforderliche Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenom­men.

12.27.093. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (806 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird (832 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.

 


12.27.30

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Novelle des Elektrotechnikgesetzes setzen wir einen weiteren Schritt zur Vertiefung des europäischen Binnenmarktes, indem wir die Marktbedingungen für elektronische Geräte einheitlich regeln.

 


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