Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 59

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Es mag, wie es ja auch schon im Ausschuss passiert ist, der eine oder die andere vorschnell von einer möglichen Bürokratisierung warnen und wieder einmal ihre oder seine Bedenken gegenüber der Europäischen Union auspacken, aber ich darf Sie beruhigen – und das ist auch im Ausschuss schon gelungen –: Es handelt sich hier tatsächlich um das Gegenteil. Es kommt mit diesem Gesetz nämlich zu einer Har­monisierung der technischen Normen in Europa.

Vor allem zielt die Gesetzesänderung aber auch darauf ab, dass in Zukunft die Her­steller für die Konformitätsprüfung ihrer Produkte zuständig sind, und dies unabhängig davon, ob sie aus Europa kommen oder nicht. Der Importeur ist nun dafür verantwortlich, dass der Hersteller seine Produkte überprüfen lässt. Dies ist auch aus Sicht der Industrie zu befürworten, da die Hersteller schließlich genauer über die technischen Spezifikationen ihrer Produkte Bescheid wissen als der Handel, und sie können auch die Fragen der Kontrollbehörden besser und schneller beantworten. Daraus ergibt sich sowohl ein Zeit- als auch ein Qualitätsgewinn für die Industrie und auch für den Handel.

Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet, dass in Zukunft nicht mehr der Einzelhandel dafür haftet, wenn zum Beispiel eine schadhafte Waschmaschine in Umlauf gebracht wird, sondern dass der Hersteller dazu verpflichtet ist, tätig zu werden, so wie es eben auch im Gesetz steht, nämlich wenn der Hersteller der Auffassung ist oder Grund zur Annahme hat, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt nicht den Ansprüchen des Elektrotechnikgesetzes genügt.

Der Herr Vizekanzler hat im Ausschuss schon zu Recht aufgezeigt, dass es durch dieses Gesetz zu keinem bürokratischen Mehraufwand kommen wird. Stattdessen zielt das Gesetz darauf ab, einen nationalen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um einerseits die Marktüberwachungsvorgaben in der notwendigen Klarheit zu formulieren, und andererseits soll durch die Überarbeitung des Elektrotechnikgesetzes im Hinblick auf die derzeit laufenden beziehungsweise bevorstehenden Überarbeitungen und Anpassungen der Richtlinien im harmonisierten Bereich eine geeignete nationale Grundlage mitgliedstaatlicher marktüberwachender Tätigkeit geboten werden.

Zusammenfassend lässt sich über das Gesetz Folgendes sagen: Die Zulassung von elektrotechnischen Geräten wird europaweit vereinheitlicht. Für die Akteure in der Wirtschaft und Industrie bedeutet dies eine Verschiebung der Zuständigkeit vom Händler hin zum Hersteller. Der Aufgabenbereich der zuständigen Behörden wird genau geregelt. Und für die Wirtschaft ein wesentlicher Vorteil: Es kommt zu keinem neuen Aufbau von Bürokratie. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

12.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. – Bitte.

 


12.30.52

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Ich möchte zuerst einmal den Pensionistenverband Schiffswerft aus Linz begrüßen. Schön, dass Sie uns heute besuchen, an so einem wichtigen Tag! (Beifall bei SPÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es wird ja manchmal die Frage gestellt: Womit beschäftigt sich eigentlich das Elektrotechnikgesetz? – Es geht genau um jene Dinge, die einen sehr, sehr hohen Standard in Österreich ermöglichen. Wenn Sie heute einkaufen gehen, sich ein Elektrogerät kaufen und es anstecken, können Sie davon ausgehen, dass Sie dies in hoher Sicherheit tun können, dass keine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von


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