Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 81

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Was will die Kollegin? – Es ist im Wesentlichen ganz einfach: „Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.“

Das war schon einmal ein Ansatzpunkt, der immer wieder zu Missverständnissen geführt hat. Ausgenommen davon waren die Wohnungskatzen, Katzen, die zur Zucht verwendet worden sind, oder eben die Katzen in bäuerlicher Haltung. Dass das bundesländerweit unterschiedliche Interpretationen zugelassen hat, zeigt die Praxis.

„Ziel des Gesetzes sollte es eigentlich sein,“ – so zitiert sie – „grundsätzlich ausge­wilderte Katzenpopulationen zu verhindern, bereits ausgewilderte Populationen durch Kastrationsaktionen zu begrenzen und damit auf natürlichem Weg aussterben zu lassen und um in Österreich ein generelles Bewusstsein für den Umgang mit Katzen zu schaffen (...).“

Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen. Das ist sogar eine wesentliche Geschichte, denn auch wenn es jetzt positive Veränderungen gibt, das Problem wird weiter bestehen.

Sie hat auch gesagt, man soll unterscheiden zwischen Katzen und Kater. – Ja, das stimmt. Manche Tierärzte oder Tierschutzorganisationen oder Gemeinden haben einen unterschiedlichen Zugang und verstehen unter Katze eben auch die geschlechtsspezi­fischen Bezeichnungen. Das wollte sie eben weiterbringen.

Aber zu diesen Katzenpopulationen, zu diesen ausgewilderten Katzen: Man stelle sich vor, in Österreich gibt es ungefähr 1,2 bis 1,5 Millionen Hauskatzen; das sind Katzen, die im Haus sind. Daneben gibt es auch ausgewilderte Katzen, mindestens auch 1,2 Millionen. Wenn man davon ausgeht, dass von diesen 1,2 Millionen Katzen (Zwi­schenruf des Abg. Höfinger) – Herr Kollege, Sie kommen dann noch zu Wort – 600 000 Weibchen sind, und bedenkt, dass ein Wurf ungefähr 4 bis 8 Kätzchen hervorbringt, wenn man davon ausgeht, dass pro Wurf 4 Kätzchen auf die Welt kommen und dass bei Wildkatzen zwei davon überleben, dann haben wir ungefähr 1,2 Millionen Wildkatzen.

Wie wird man dieser Überpopulation Herr? Dazu kommen natürlich noch die Haus­katzen, die ja auch wieder Katzenbabys haben, die sie eigentlich gar nicht haben dürften, denn laut dieser gesetzlichen Kastrationspflicht dürften sie ja eigentlich keine Würfe mehr haben. Wir sehen, es ist wirklich Handlungsbedarf gegeben, damit man in Sachen Tierschutz auch endlich dem Gesetz entsprechend richtig agieren kann.

Das neue Gesetz, das wirklich eine wesentliche Verbesserung bringt, lautet: „Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur (...) Zucht verwendet werden (…).“

Das klingt irrsinnig toll, ist gut. Das „bäuerliche“ ist weg. Das heißt, eine bäuerliche Hauskatze ist auch zu kastrieren. – Der Gesetzgeber meint, alle Katzen die in einer Scheune oder irgendwo ihre Babys zur Welt bringen, sind davon ausgenommen, und damit haben wir genau das gleiche Problem: Es wird weiterhin Streunerkatzen geben.

Es sind natürlich auch die Landesregierungen und die Tierschutzorganisationen aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen, damit das Problem beseitigt wird, denn das Problem bleibt weiterhin bestehen.

In der Steiermark zum Beispiel hat der ehemalige Landesrat und heute Dritte Land­tagspräsident Dr. Kurzmann ein Projekt gestartet – auch schon Vorgänger von ihm –, womit man versucht hat, das Problem mit den ausgewilderten Katzen in den Griff zu bekommen. Das ist positiv. Wenn man aber dann die Gesetzestexte dazu liest, in


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