Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 82

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denen es zum Beispiel – und das sollten wir wirklich nicht auf die leichte Schulter nehmen, dem sollten wir nicht nur mit Heiterkeit begegnen, das steht nämlich drin – laut Definition einer Landesstelle heißt: „Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht (…).“

Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass frei lebende und nicht zu Zucht­zwecken gehaltene Katzen kastriert werden müssen.

Und jetzt kommt’s: „Katzen, die keinem Halter zuzuordnen sind, sind grundsätzlich als ,Fundsachen‘ (Fundtiere) zu betrachten und unterliegen den fundrechtlichen Bestimmungen (…). Gemäß Sicherheitspolizeigesetz ist die Fundbehörde der Bürgermeister.“

Also laut Sicherheitspolizeigesetz wären daher die Damen Bürgermeisterinnen und Herren Bürgermeister verpflichtet, die Katzen kastrieren zu lassen.

Sie sehen, dieses Gesetz ist gut, aber die Probleme der Katzenüberpopulation, der Streunerkatzen sind damit weiterhin nicht gelöst. Es obliegt den einzelnen Ländern, wie sie die Durchführung bewerkstelligen werden.

Zum Thema Tierschutz brauchen wir heute nur die Zeitschrift „Österreich“ aufzu­schlagen – und das ist wirklich etwas, das mir den Magen umdreht –: „Acht Lamas in Kärnten verhungert“, oder: „Katze Krallen ausgerissen“.

Kollegin Weigerstorfer, danke noch einmal, Sie haben das wirklich klargemacht: Was sind das für Menschen, die einer Katze die Krallen ausreißen und sie dann dahin­vegetieren lassen, bis sie verendet!

Ich glaube, auch das ist Tierschutz, Tierschutz heißt auch Schutz vor den Menschen und Respekt vor allem Leben. Ich würde daher appellieren, dass wir hier wesentlich mehr Themen, wesentlich mehr Diskussionsgrundlagen schaffen, damit wir das in ein breiteres Bewusstseinsspektrum rücken. Es gibt viele Anregungen von Tierschütze­rinnen und Tierschützern, die auch zum Beispiel zum Thema Katzen Vorschläge haben, nämlich Katzen schon bis zum 5. Lebensmonat kastrieren zu lassen, solange sie klein sind, oder dass die Daten der Tierschutzvereine weiterhin gewartet werden. Es gibt natürlich auch Vorschläge, im Biologieunterricht den Tierschutz besser zu verankern, altersgemäß, sodass Jugendliche und junge Menschen im späteren Verlauf besser damit umgehen.

Herr Kollege Loacker, das ist keine Lächerlichkeit, Tiere sind keine Ware, sie sind Lebewesen mit Gefühlen! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


13.50.13

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne)|: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Kollege Riemer hat zu diesem Tages­ordnungspunkt über Tierschutz gesprochen. Keine Frage, die Streunerkatzen sind da und dort wirklich ein Problem, aber der Antrag der Kollegin Weigerstorfer ist insofern überschießend, als man nicht die Bäuerinnen und Bauern für alles, was sich im ländlichen Raum bewegt, hauptverantwortlich machen kann. Das wäre wirklich überschießend. Das ist aus unserer Sicht die Sache. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Steinbichler.)

Ich denke, mit Augenmaß und mit geeigneten Maßnahmen ist regional abgestimmt vorzugehen. Das hat auch unsere Zustimmung.

 


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