Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 83

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Zurück zum EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal kurz die Kritik des Kollegen Jannach aufgreifen. Er hat bekrittelt, dass es bei den geografischen Angaben beziehungsweise auch beim AMA-Gütesiegel Nachschärfungsbedarf gibt. – Das ist tatsächlich so, diese Ansicht teile ich auch, nur die Ebene, auf der hier zugegriffen werden müsste, wäre eigentlich eine nationale Gesetzgebung. Dieses Gesetz, das vorliegt, ist eine europäische Durchfüh­rungsregelung, die sehr notwendig und richtig ist. Die nationale Regelung wäre ein Qualitätsgütesiegelgesetz, ein Gütesiegelgesetz, das wir schon oft versucht haben – gemeinsam hier im Parlament, mit Schulterschluss; Mehr-Parteien-Übereinstimmungen gab es ja in dieser Sache schon, und sogar im letzten Regierungsprogramm war das enthalten –, aber bisher sind wir immer an den Agrarvertretern gescheitert.

Also bitte, für deine Kritik ist die Gesundheitsministerin nicht wirklich die erste Adresse, sondern die erste Adresse wäre der Landwirtschaftsminister, und du hast auch meine Zustimmung, dass wir uns dort gemeinsam für ein solches Gesetz einsetzen werden.

Kollege Eßl hat vollkommen zu Recht gemeint: Bio ist eine Erfolgsgeschichte! – Kollege Eßl, ich unterschreibe das zu 100 Prozent. Du hast auch sehr schön illustriert, wodurch das sozusagen sichtbar wird; zum Beispiel dadurch, dass wir 50 Prozent Biolandbau in Salzburg haben, hast du erwähnt. – Ja bitte, wenn in Salzburg 50 Pro­zent der Flächen in Biolandbau ein Erfolg sind, warum weiten wir diesen Erfolg nicht auf ganz Österreich aus? Eine Verdoppelung des Biolandbaus in Österreich ist doch eigentlich eine Sache, die wir vorantragen müssten und in der wir mit einem offensiven Bioaktionsplan gemeinsam an einem Strang ziehen könnten und sollten; anzusiedeln natürlich auch nicht bei der Frau Gesundheitsministerin, sondern im Agrarressort.

Wenn ich deine Zustimmung zu diesem Gesetz, auch für diesen Bioaktionsplan zur Verdoppelung der Biolandwirtschaft in Österreich als Erfolgsmodell haben kann, dann freue ich mich auf die nächsten Diskussionen zu diesem Gesetz.

Warum? – Biolandbau ist – keine Frage! – das Role Model für die Landwirtschaft des 21. Jahrhunderts. Es geht um qualitativ hochwertige Lebensmittel, es geht um Boden-, Arten-, Wasserschutz, Klimaschutz, um Effizienz. Es ist effizient, es ist auch einkom­mensrelevant für die Landwirte, und es ist vor allem bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein ganz wichtiges Zeichen für Sicherheit im Lebensmittelbereich. Darauf zielt diese Gesetzesvorlage ab.

Wir haben im Vorfeld auch immer wieder diskutiert, was praxisgerechte Kontrolle ist. Das gesamte Bioregelwerk ist europäisch angesetzt, und derzeit laufen auch Ver­handlungen auf europäischer Ebene, um die Bio-Verordnung weiterzuentwickeln. Die Durchführung, dieses Durchführungsgesetz, sichert uns auch die Möglichkeit, einheit­liche Kontrollen nicht nur für den Biobereich, sondern auch für geschützte geografische Angaben und Herkunftsbezeichnungen zu implementieren. Auch das begrüßen wir ausdrücklich, weil es da in der Vergangenheit Unregelmäßigkeiten gab.

Ich möchte wertschätzend noch einmal sagen, es ist uns gemeinsam gelungen, noch eine Präzisierung umzusetzen, daher bringe ich folgenden Antrag ein – Kollege Eßl hat es schon vorgelesen, aber ich muss das aus Sachlichkeitsgründen noch einmal tun, damit er korrekt eingebracht ist –:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ehmann, Eßl, Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungs­vorlage 777 der Beilagen

1. § 5 Abs. 2 Z 6 lautet:

 


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