Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 84

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„6. die Ausarbeitung und Genehmigung von Maßnahmenkatalogen in Bezug auf Vor­schriften gemäß § 1 sowie bei Verdacht einer offensichtlichen oder groben Übertretung von lebensmittel-, tierschutz-, futtermittel-, wein-, pflanzenschutzmittel-, düngemittel- oder saatgutrechtlichen Vorschriften.“

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Meine Damen und Herren, es geht darum, dass die Kontrolle praxisgerecht bleibt, dass diese Maßnahmenkataloge tatsächlich effizienzorientiert angesetzt werden, dass es eben nur bei offensichtlichen und groben Verstößen zu diesen Meldepflichten und auch zu diesen Katalogen kommt. Das halten wir für sehr klug, für richtig, und ich freue mich, dass wir darin übereingekommen sind, Frau Gesundheitsministerin!

Abschließend noch zum Antrag der Kollegin Weigerstorfer betreffend Glyphosat: Wir werden diesen Antrag heute mehrheitlich an den Landwirtschaftsausschuss verweisen. Warum? – Weil für Pflanzenschutzmittelzulassung auch wieder der Agrarminister zuständig ist.

Jawohl, Glyphosat gehört verboten, absolute Übereinstimmung mit Ihnen, was die Sache betrifft, das ist eine Risikogeschichte von A bis Z! Ich habe erst vor Kurzem in Bad Vöslau, wo Kollegin Mückstein als Stadträtin eine sehr spannende Veranstaltung durchgeführt hat, gemeinsam mit Weinbäuerinnen und Weinbauern darüber diskutiert, und die sehen auch das Problem. Glyphosat wird groß eingesetzt, hat einer der Weinbauern gesagt.

Es ist ein Problemstoff, das ist uns bewusst; aber es gibt keine Information – und das möchte ich hier noch einmal explizit kritisieren –, keine kritische oder nicht ausreichend kritische Information in den Agrarmedien zu dieser Sache, und zwar explizit in den Kammermedien. Daher, Frau Bundesministerin, würde ich Sie ersuchen, Ihre Kom­petenz als Gesundheitsministerin in diesem Punkt schon wahrzunehmen, beim Verbot von Glyphosat voranzuschreiten, Ihre Argumente aus dem Gesundheitsbereich, ge­rade was die Krebsvorsorge und -risiken betrifft, ins Treffen zu führen und auch Druck auf den Landwirtschaftsminister zu machen, damit wir bald zu einem Glyphosat-Verbot kommen! – Danke schön. (Beifall bei Grünen und Team Stronach.)

13.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag zur zweiten Lesung ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ehmann, Eßl, Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz zur Durch­führung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten erlassen (EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz – EU-QuaDG), das Gesundheits- und Ernährungssicherheits­gesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert sowie das Rindfleisch-Etikettie­rungsgesetz aufgehoben werden (777 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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