Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 85

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die Ausschussvorlage (811 der Beilagen) eines Bundesgesetzes zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunfts­angaben und traditionellen Spezialitäten (EU-Qualitätsregelungen-Durchführungs­gesetz – EU-QuaDG) wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 2 Z 6 lautet:

„6. die Ausarbeitung und Genehmigung von Maßnahmenkatalogen in Bezug auf Vor­schriften gemäß § 1 sowie bei Verdacht einer offensichtlichen oder groben Übertretung von lebensmittel-, tierschutz-, futtermittel-, wein-, pflanzenschutzmittel-, düngemittel- oder saatgutrechtlichen Vorschriften.“

Begründung:

Zu Z 1 (§ 5 Abs. 2 Z 6):

Die Einfügung der Wortfolge „offensichtlichen oder groben“ nach der Wortfolge „Ver­dacht einer“ dient der Klarstellung, dass nicht jedwede von der Kontrollstelle im Zuge der Kontrollen wahrgenommene Übertretung genannter einschlägiger Materiengesetze der zuständigen Behörde zu melden ist. Es sind nur jene Fälle, zu melden die ohne eingehende Prüfung der Materie evident sind. In dem zu erstellenden Maßnahmen­katalogen sind die Fälle von Übertretungen zu erfassen, die jedenfalls zu melden sind.

Kosten:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.56.52

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage Glyphosat diskutieren wir ja schon in sehr, sehr vielen Ausschüssen, und ich sage einmal, ein bisschen etwas hat sich schon getan. Wir haben im Ausschuss gehört, dass sich zum Beispiel die Österreichischen Bundesbahnen durchaus der Gefahren bewusst waren. Auf den Schienenanlagen, wo früher großflächig Glyphosat ausgebracht wurde, um den Zugverkehr im Prinzip ungehindert passieren zu lassen, ist es jetzt so, dass die Waggons mit Sensoren ausgestattet sind, die an die Zentrale melden, wo es Grasbewuchs gibt, und so kann mehr oder weniger dafür Sorge getragen werden, dass Glyphosat nicht großflächig, sondern sehr gezielt ausgebracht wird, um eben die Dosis gering zu halten.

Sie wissen, wir warten noch auf die Studien. Es gibt eine Studie, die derzeit in Begutachtung ist, die untersucht, wie gefährlich es wirklich ist. Ich sage Ihnen, ich bin froh über jeden, der kein Glyphosat verwendet. Ich bin froh über jede Baufirma, Baumarktfirma wie Bauhaus, die es, wie ich glaube, aus dem Regal genommen hat. Ich weiß, dass die Baumärkte sehr gezielt damit umgehen, es einsperren, das heißt, verantwortungsvoll damit umgehen. Wir werden uns auch anschauen, was es mit der Frage der Kanzerogenität dieser Sache zu tun hat, um da gemeinsam mit dem Landwirtschaftsminister vielleicht weitere Schritte zu gehen.

Zum EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz möchte ich nur zwei Zahlen, zwei Daten nennen. Die erste Begutachtung für dieses Gesetz war am 14. April 2005, und ich hoffe, dass wir es heute, am 14. Oktober 2015, hier mit möglichst großer Mehrheit beschließen. Ich bin froh, dass wir dieses Gesetz jetzt endlich fertig haben, und be-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite