Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 80

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Ausarbeitung und Genehmigung von Maßnahmenkatalogen in Bezug auf Vorschriften gemäß § 1 sowie bei Verdacht einer offensichtlichen oder groben Übertretung von lebensmittel-, tierschutz-, futtermittel-, wein-, pflanzenschutzmittel-, düngemittel- oder saatgutrechtlichen Vorschriften.“

Es geht also dabei um Wahrnehmungen, die von den Kontrollstellen an die Behörde zu melden sind, beziehungsweise darum, welche Verstöße dann auch von den Landes­hauptleuten an die AMA weitergemeldet werden müssen. Ziel der ÖVP ist es, dass die Bürokratie nicht unnötig aufgebläht wird. Daher sind grobe Verstöße zu melden, zum Beispiel der Einsatz von verbotenen Düngemitteln.

Es geht um Vertrauen, es geht um Lebensmittelsicherheit. Bei groben Verstößen folgt die Aberkennung des Biostatus von Erzeugnissen, die Aberkennung des Status „biologische Wirtschaftsweise“ für den gesamten Betrieb. Geringe Verstöße sollten weiterhin durch die Kontrollstelle sanktioniert werden, wenn zum Beispiel der Tierzu­gang nicht am dritten, sondern erst am fünften Tag ins Bestandsverzeichnis einge­tragen wird oder wenn einfach Belege nachzureichen sind. Das heißt, unnötige Büro­kratie soll vermieden werden, und das schaffen wir, glaube ich, mit diesem Gesetz.

Gesetzliche Vorschriften müssen auch praktikabel sein. Ich habe in den Diskussionen zu diesem Gesetz angeregt, Umstellungszeiten bei Rindern in fixen Fristen festzulegen und nicht von der Lebenszeit abzuleiten. Ich wurde an Brüssel verwiesen – und darf jetzt vermelden, dass gestern bereits ein Abänderungsantrag mit der Nummer 1149 zur betreffenden Verordnung, eingebracht von Elisabeth Köstinger und Norbert Lins, ange­nommen wurde. Ich darf mich bei Elisabeth Köstinger für diese rasche und kon­sequente und sinnvolle Vorgangsweise wirklich bedanken.

Wichtig ist uns, meine geschätzten Damen und Herren, dass sich der Konsument sicher sein kann und dass das Vertrauen der Konsumenten gestärkt wird. Wichtig ist aber auch, dass diese hochwertigen Lebensmittel in ihrem Wert geschätzt werden, dass diese hochwertigen Lebensmittel dann auch gekauft und dass auch die höheren Produktionskosten entsprechend bezahlt werden.

Österreich ist Bioeuropameister, wenn nicht sogar Bioweltmeister. Wir haben an die 20 Prozent biologisch produzierende Betriebe in Österreich. In meinem Heimatbun­desland Salzburg sind es über 40 Prozent, und nahezu 50 Prozent der Flächen werden biologisch bewirtschaftet. Achten wir gemeinsam darauf, dass wir diese Erfolgsge­schichte auch in der Zukunft fortsetzen! Dieses Gesetz kann und wird dazu beitragen, deshalb bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


13.42.14

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme Stellung zum Thema „Kastrationspflicht für Katzen und Kater – Klarstellung der Textpassage“.

Ich glaube, das erste Zitat ist schon einmal ganz wichtig: Es sollte jeder Tag Welttier­schutztag sein! – Das ist Punkt eins.

Der zweite Punkt, den man festhalten muss, ist: Ich danke Kollegin Weigerstorfer, dass sie diesen Antrag eingebracht hat, damit man wenigstens einmal über Tierschutz reden kann. Das dient natürlich auch dazu, dass einmal aufgezeigt werden kann, dass Tiere keine Ware, sondern mitfühlende Geschöpfe sind. Das sollte man auch einmal als Statement abgeben, wenn es auch im Alltag immer wieder verdrängt wird.

 


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