Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 79

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Dieser Antrag wurde von mir schon vor über einem Jahr eingebracht. Er wird jetzt Gott sei Dank umgesetzt. Ich bedanke mich dafür und würde mich freuen, wenn man diesem Antrag zustimmt, denn wer sich dann letztendlich die Feder an den Hut stecken darf, ist, glaube ich, den Katzen und den Tierschützern egal.

Ein ganz wichtiges Wort noch zu dem anderen von mir eingebrachten Antrag, in dem es um das endgültige Verbot von Glyphosat geht. Wir alle wissen, Glyphosat ist eines der weltweit am meisten eingesetzten Herbizide, zu dem die Internationale Agentur für Krebsforschung bereits ganz, ganz eindeutig Stellung bezogen hat, indem sie es mit der Verursachung von Krebs in Verbindung gebracht hat. Es gibt mehrere Studien dazu – nicht nur eine! –, und es wird wirklich schon seit vielen Jahren darauf hinge­wiesen, dass Glyphosat bei Menschen Krebs verursachen kann.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kennt diese Studien bereits seit dem Jahr 2010. Im Gegensatz zu Österreich ist Frankreich da etwas mutiger gewesen. Die französische Umweltministerin hat die richtige Reaktion gezeigt und Glyphosat in Frankreich aus den Verkaufsregalen verbannt.

Ich würde mir Ähnliches hier in Österreich wünschen. Ich weiß, dieser Antrag wird dem Umweltausschuss zugewiesen. Trotzdem wäre ein gewisses Zeichen aus dem Gesundheitsausschuss in diese Richtung auch gut, weil die Menschen letztendlich die Leidtragenden sind und gesundheitliche Folgen zu erwarten haben. Der Salzburger Landtag hat zum Beispiel vor, Glyphosat in Salzburg vollständig zu verbieten. Ich hoffe also, dass wir uns in Sachen Glyphosat sehr schnell einig werden, egal, in welchem Ausschuss, und dass wir der Verwendung von Glyphosat klar einen Riegel vor­schieben können. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Köchl.)

13.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


13.37.04

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt das EU-Qualitäts­regelungen-Durchführungsgesetz. Kollege Ehmann hat die Inhalte ja im Wesentlichen schon erläutert, ich möchte aber auf einige Punkte noch näher eingehen.

Es geht bei diesem Gesetz in erster Linie um die Verordnung Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologi­schen Erzeugnissen. Zusätzlich geht es in diesem Gesetzentwurf noch um Produkte mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder mit einer geschützten geografi­schen Herkunftsangabe. Die Wachauer Marille oder das Steirische Kürbiskernöl sind Beispiele für solche garantiert traditionellen Spezialitäten.

Es geht also um Lebensmittel – um Lebensmittel besonderer Art. Gerade wenn man Bio anspricht, geht es um hohe Standards, und das erfordert natürlich eine gewis­senhafte Arbeit in der Produktion, aber auch ein hohes Maß an Vertrauen bei der Bevölkerung, bei den Konsumenten in das Produkt. Deshalb ist es im Sinne sowohl der Konsumenten als auch der Produzenten, dass es ein verlässliches Kontrollsystem gibt, und dieses Kontrollsystem wird in diesem Gesetz geregelt.

Zuständig werden die jeweiligen Landeshauptleute sein, die akkreditierte und zertifi­zierte Kontrollstellen mit der Durchführung beauftragen werden. Ein Kontrollausschuss, in dem Behördenvertreter und Praktiker sitzen sollen, erarbeitet nicht nur Kontrollpläne, Richtlinien und Handbücher, sondern wird auch mit der Ausarbeitung und Geneh­migung von Maßnahmenkatalogen betraut.

Dazu wird es auch noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Ehmann, Eßl und Pirklhuber geben, der in § 5 Abs. 2 einen Punkt 6 hinzufügt, in dem es heißt: „die


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