Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 78

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


13.30.23

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ein Wort vorab noch zu TOP 5, ich glaube, da sind wir uns alle einig: Wo Österreich draufsteht, muss auch immer Österreich drinnen sein. Das ist das, was die Konsumenten verlangen, und das ist man ihnen meines Erachtens auch schuldig. (Beifall der Abg. Dietrich.)

Ich möchte jetzt meine Stimme den Tieren leihen und auch im Sinne vieler Tier­schützer sprechen. Ich möchte mit einem Zitat unserer Frau Ministerin Oberhauser beginnen, die am 4. Oktober sagte:

„Wenn wir Tierschutz in den Alltag integrieren, kann jeder Tag Welttierschutztag sein.“ – So die „Tierschutzministerin“ Sabine Oberhause anlässlich des Welttierschutz­tages am 4. Oktober.

Und sie ergänzte auch noch: „Es freut mich besonders, dass wir dieses Jahr schon einige wichtige Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht haben.“ – Dazu kann ich nur sagen: Ja, das stimmt, dafür bin ich Ihnen auch sehr dankbar.

Ich möchte jetzt kurz erläutern, worum es in dem Antrag geht: Ziel des heute hier vorliegenden Antrages ist es, dabei mitzuhelfen, dass es möglichst wenige frei lebende und zugleich unkastrierte Katzenpopulationen gibt, damit so wenig als möglich unge­wollte Nachkommen gezeugt werden können. Wir fordern das nicht aus Jux und Tollerei. Sie alle können sich sicher an viele Zeitungsartikel mit Bildern von jungen, in Plastiksäcken eingeschlossenen, ertränkten, erschlagenen oder einfach nur herzlos in einen Müllcontainer geworfenen, quasi „entsorgten“ Katzen erinnern.

Es geht um eine Klarstellung hinsichtlich der Kastrationspflicht für Katzen und insbe­sondere darum, ein generelles Bewusstsein für den Umgang mit diesen Tieren – nämlich Katzen und Katern – zu schaffen und klare gesetzliche Regelungen zu verabschieden. Ziel kann es nämlich nur sein, keine neuen beziehungsweise unkas­trier­ten ausgewilderten Katzenpopulationen nachkommen zu lassen. Dazu bedarf es dreierlei Maßnahmen: einer Klarstellung der gesetzlichen Grundlage, welche Tiere tatsächlich gemeint sind; eines Bekenntnisses dazu, wer für diese Tiere, die offiziell keinen Besitzer haben, Verantwortung übernehmen darf; und, um Missverständnissen vorzubeugen, einer Definition des Begriffs Katze, denn viele Behörden wollen mit Absicht nur die weiblichen Tiere darunter verstehen.

Bei dem vorliegenden Antrag geht es darum, die derzeitige Fassung der 2. Tierhal­tungs­verordnung zu ändern, um jene Missverständnisse auszuräumen, die ich schon erwähnt habe. Im Ausschuss haben wir das ja vorab schon besprochen. Ich darf mich wieder auf die Presseaussendung von Frau Minister Oberhauser berufen. Da steht:

„Im Sommer dieses Jahres wurden mehrere Verordnungen im Sinne des Tierschutzes in Begutachtung geschickt. Mit der noch heuer in Kraft tretenden Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung wird die Kastrationspflicht von Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie auch auf Katzen in bäuerlicher Haltung ausgedehnt.“

Genau darum geht es in diesem Antrag, denn damit eröffnet sich vice versa die Möglichkeit, dass jene Tiere, die am Land leben und zu denen sich kein Besitzer bekennt, von Tierschutzorganisationen, von vielen Tierschützern, die wirklich stunden­lang mit wahnsinnig viel Einsatz, mit viel Herzblut und auch mit finanziellem Aufwand unterwegs sind, eingefangen und kastriert werden können. Diese Maßnahme ist also ein Instrument, das Klarheit für Behörden, Katzenfreunde und Tierschützer bringen soll.

 


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