Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 77

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30 Prozent eines Produkts ausmachen, sondern vielleicht 5 Prozent. Bei der Kenn­zeichnung „geschützte geografische Angabe“ möchten wir, dass diese dem Konsu­menten auch wirklich das garantiert, was sie ihm jetzt lediglich suggeriert, nämlich dass das Produkt auch aus dieser Region kommt.

Wir stimmen diesem Antrag also nicht zu. Dieser bringt vielleicht eine kleine Änderung im Bereich der Kontrolle oder eine Vereinheitlichung. Für den Konsumenten bringt das jedoch leider nichts. Wir wünschen uns – und ich glaube, Frau Gesundheitsministerin, Sie sind da auch unserer Meinung; es scheitert ja bisher am Widerstand des Landwirt­schaftsministeriums –, dass da etwas geändert wird. Ich hoffe, dass wir in diesem Bereich auch Klarheit für die Konsumenten schaffen werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.

 


13.27.44

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich spreche auch über das Durchführungsgesetz zu den EU-Qualitätsregelungen. Herr Kollege Jannach, Sie haben vielleicht recht, dass es in diesem Bereich dort und da – aus Ihrer Sicht berechtigterweise – Diskussionspunkte gibt, aber ich glaube trotzdem, dass diese Änderungen Vorteile in vielen Bereichen bringen.

Worum geht es? – Auf EU-Ebene gibt es die Bio-Verordnung, die ja in Österreich schon seit geraumer Zeit gelebt wird. Nun geht es aber schlussendlich darum, das auch in nationales Recht zu gießen.

Die biologische Landwirtschaft spielt in Österreich ja traditionell schon eine große Rolle, worüber wir auch glücklich sind. Durch dieses Gesetz wird aus meiner Sicht genau dieser Bereich der Landwirtschaft und somit auch das Vertrauen der Konsu­mentInnen in Bioprodukte insgesamt gestärkt, die dadurch nun einer verbesserten Kontrolle unterliegen.

Neben der Regelung der Zuständigkeiten werden auch das Kontrollverfahren und die zu verhängenden Sanktionen festgelegt. Das heißt in letzter Konsequenz: Wo Bio draufsteht, sollte auch Bio drinnen sein.

Insgesamt geht es in diesem Gesetzentwurf nicht nur um eine verbesserte Kontrolle der Biolandwirtschaft, sondern auch um die geschützten Herkunftsangaben unserer traditionellen österreichischen Spezialitäten, was ja Kollege Jannach schon kurz ausge­führt hat. Auch damit sichern wir die bereits jetzt schon hohe Qualität in Österreich für den Standort Österreich, Stichwort Regionalität. Ein Beispiel aus meiner Heimat ist das Steirische Kürbiskernöl.

Dieses Gesetz bietet auch eine Verwaltungsvereinfachung genau in diesem Bereich, nämlich durch die Straffung des Antragsverfahrens für Produkte mit geschützten Herkunftsangaben. Das bedeutet auch eine Erleichterung für die zukünftigen Antrag­steller. Ab nun ist das Patentamt zuständig. Die Produkte können dadurch schneller unter der geschützten Herkunftskennzeichnung vermarktet werden. Insgesamt ist das, denke ich, eine sehr vernünftige Lösung, die schlussendlich wirklich eine Aufwertung der Biolandwirtschaft in Österreich bedeutet.

An dieser Stelle gilt mein Dank auch Bundesministerin Sabine Oberhauser, der es nun nach jahrelangen Verhandlungen – ich glaube, insgesamt waren es schon zehn Jahre – endlich gelungen ist, dass dieses Gesetz für alle Betroffenen umgesetzt wird. Danke. (Bravorufe und Beifall bei der SPÖ sowie Beifall bei der ÖVP.)

13.30

 


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