Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 76

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13.23.38

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Frau Gesundheitsministerin! Ich beziehe mich auf Tagesordnungspunkt 5, EU-Qualitätsregelungen-Durchführungs­gesetz. Wir haben das ja im Gesundheitsausschuss diskutiert, wir sehen darin aller­dings keine große Verbesserung. Ich weiß, wir müssen diese EU-Verordnung umsetzen, aber wir hätten uns natürlich gewünscht, dass man bei der Qualität dieses Gesetzes noch etwas nachschärft, und zwar, was die Verbesserung der klaren Kennzeichnung für Konsumenten betrifft.

Einen Teilbereich umfasst dieses Kennzeichen (der Redner hält ein Blatt Papier in die Höhe, auf dem das EU-Gemeinschaftszeichen für Produkte mit geschützter geogra­fischer Angabe abgebildet ist): „geschützte geografische Angabe“. Dieses Kennzeichen suggeriert dem Konsumenten, dass das Produkt aus der jeweiligen Region kommt. Frau Gesundheitsministerin, Sie wissen, dass das aber nicht immer der Fall ist, und das ist sehr bedauerlich. Wir haben ja im Ausschuss sehr heftig über den „Tiroler Speck“ der Firma Handl diskutiert. – Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin: Wenn die Firma Handl „geschützte geografische Angabe“ auf ihre Produkte schreibt, dann ist das legal. Das ist gesetzlich vollkommen klar geregelt. Die Firma kann Zutaten aus anderen Bundesländern, aber auch aus anderen EU-Staaten für ihre Produkte verwenden. Das ist auch ganz logisch: Die Firma Handl Tyrol verarbeitet 300 000 oder 400 000 Schweine, es gibt aber in Tirol nur um die 12 000 Schweine; das kann einfach nicht zusammenpassen.

Das Gesetz, das wir heute beschließen, regelt diesbezüglich leider nichts. Wir wün­schen uns, dass man „geschützte geografische Angabe“ nur so verwenden darf wie „geschützte Ursprungsbezeichnung“: dass das Produkt auch dort herkommen muss. Bei der Kennzeichnung „geschützte geografische Angabe“ muss nur eine der Produk­tions­stufen – in diesem Fall die Verarbeitung – dieses Produkts in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfinden. Meiner Ansicht nach ist das gesetzlich legale Irreführung der Konsumenten, und dem treten wir entschieden entgegen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann ist noch das Argument aufgetaucht, es gebe ja noch die Kennzeichnung mit dem AMA-Gütesiegel (der Redner hält ein Blatt Papier in die Höhe, auf dem die Kennzeichnung mit dem AMA-Gütesiegel abgebildet ist), das darauf hinweist, dass die Produkte aus Österreich bezogen werden. Auch da haben wir jedoch einen Kritikpunkt anzubringen: Dieses Kennzeichen regelt alles, was Frischfleisch betrifft, sehr klar – zum besseren Verständnis: unter Frischfleisch versteht man unverarbeitetes Fleisch, also Schinken und dergleichen –, nicht jedoch, was den Verarbeitungsbereich betrifft, der bei Fleisch aber den wesentlich größeren Anteil darstellt. Es ist bei mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichneten Produkten zulässig, dass bis zu einem Toleranzbereich von 30 Prozent Zutaten verarbeitet werden, die nicht österreichischer Herkunft sind.

Ich zitiere die Richtlinie für das AMA-Gütesiegel, was Beispiele für eine korrekte Verwendung betrifft: „Weiters gilt bei verarbeiteten Lebensmitteln für jene nicht in dieser Region und in der entsprechenden Qualität herstellbaren Rohstoffe“ – was schon einmal fraglich ist – „ein zulässiger mengenmäßiger Toleranzbereich bis zu einem Drittel (...).“

Das ist meiner Ansicht nach ebenso hinterfragenswert. Wir sollten dieses Zeichen, wenn wir es schon verwenden, nur für Produkte verwenden, die ausschließlich aus Österreich kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben also in diesen beiden Bereichen – sowohl, was die „geschützte geografische Angabe“ betrifft, als auch, was das „AMA-Gütesiegel“ betrifft – Verbesserungs­vor­schläge: Beim AMA-Gütesiegel sollten alle Zutaten aus Österreich kommen – mit Ausnahme vielleicht von Gewürzen, die hier nicht herstellbar sind, aber das kann nicht


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