Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 87

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auf einer Palmenplantage zu sehen ist): Das ist aus dem Buch „Landraub“ von Kurt Langbein, und das ist die Bewirtschaftungsweise dieses so gesunden Pflanzenöls, dieses so gesunden Ersatzes für Tierwaren, für tierische Fette.

Das kommt aus dem Regenwald, und dort wird massiv Kunstdünger gestreut und Glyphosat gespritzt. (Abg. Pirklhuber: So ist es!) Deshalb habe ich eine ganz große Bitte: Bedenken wir auch bei der Glyphosatdebatte, dass wir nicht das Kind mit dem Bade ausschütten wie bei der Bienendiskussion. Es gibt nämlich in Österreich Supermärkte, die sich für die Bienenkonvention 2020 einsetzen, aber kein Kilogramm österreichischen Honig im Regal haben. (Abg. Pirklhuber: So etwas gibt’s!)

Deshalb müssen wir irrsinnig aufpassen, so wie bei der Putenproduktion. Wir haben aufgrund verschärfter Auflagen in Österreich die Eigenversorgung bei der Puten­produktion im Jahr 2014 von 45 Prozent auf 30 Prozent gesenkt. In Deutschland sind die zehnfachen Bestände erlaubt. Bei uns in Österreich gelten 28 000 Stück Puten als großer Betrieb, das wird in Österreich als Industrie bezeichnet; in Deutschland darf man die zehnfache Anzahl halten – 280 000 Stück. Derselbe Ansatz gilt bei Antibio­tikaeinsatz: Das Achtfache ist in Deutschland erlaubt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

Ich rede überhaupt nicht von den Vorschriften in China. Ich rede überhaupt nicht von den Vorschriften in internationalen Industrieställen. Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, bringen wir in Zusammenhang mit dieser heutigen Debatte zwei Entschließungs­an­träge ein, auch, weil wir immer wieder die Bürokratie kritisieren.

Der erste Antrag betrifft die Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln. Das ist ganz wesentlich. Der Großteil der Produkte wird verarbeitet verzehrt, und der Großteil des Fleisches wird verarbeitet, immer mehr Leute essen außer Haus; deshalb haben wir einen Antrag gestellt.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunfts­kenn­zeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Herkunftskennzeichnung neben Frisch­fleisch auch für Verarbeitungsfleisch einzuführen und zwar derart, dass der Ort der Geburt, der Mast und der Schlachtung des jeweiligen fleischliefernden Tieres beim Verkauf an den Konsumenten am Etikett verpflichtend angegeben werden muss.“

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Der zweite Antrag wird deshalb eingebracht, weil aktuell bei den gequälten Wirten die Diskussion über Bürokratie wieder aufgeflammt ist. Wir wissen von der Allergen­kennzeichnung, dem Rauchverbot, der Registrierkassenpflicht, und jetzt schwirrt auch wieder dieses Gerücht herum – und deshalb bitte ich um deine Unterstützung, Frau Ministerin – bezüglich der Nährwertinformationsverpflichtung.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine verpflich­tende Nährwertinformationsverpflichtung für Wirte

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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