Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 88

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass eine verpflichtende Nährwertinformation für unverpackte Lebensmittel ausgeschlossen ist und auch bleibt.“

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Wir bitten um Unterstützung. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Höfinger: Das ist eine Falschmeldung!)

14.05

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, der Entschließungs­antrag betreffend keine verpflichtende Nährwertinformationsverpflichtung für Wirte ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Keine verpflichtende Nährwertinformationsverpflichtung für Wirte“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5 - Bericht des Bericht des Gesundheits­ausschusses über die Regierungsvorlage (777 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten erlassen (EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz – EU-QuaDG), das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert sowie das Rindfleisch Etikettierungsgesetz aufgehoben werden (811 d.B.)

Das Gesundheitsministerium stellte am 13. Oktober 2015 in einer Aussendung entgegen anderslautenden Medienberichten klar, dass es in Österreich nicht geplant ist, nationale Vorschriften zu verpflichtenden Nährwertinformationen bei Lebensmitteln zu erlassen. Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Ver­braucherInnen über Lebensmittel sieht vor, dass ab 13. Dezember 2016 verpackte Lebensmittel mit einer Nährwertinformation zu versehen sind. Für unverpackte Lebensmittel ist eine verpflichtende Nährwertinformation hingegen nicht vorgesehen.

Eine solche Verpflichtung könnte gemäß Art. 44 der EU-Verbraucherinfor­mations­verordnung nur auf Grund einer nationalen Regelung festgelegt werden. Das ist in Österreich nicht angedacht. Es bleibt allerdings den Unternehmen unbenommen, eine Nährwertinformation auf freiwilliger Basis für unverpackte Lebensmittel zur Verfügung zu stellen.

Dies wurde der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bereits im März dieses Jahres mitgeteilt. Eine Klarstellung findet sich auch im nationalen FAQ zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, der auf der Homepage des BMG abrufbar ist (siehe Punkt 9.8): http://www.bmg.gv.at/home/LMIV.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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