Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 89

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass eine verpflichtende Nähr­wertinformation für unverpackte Lebensmittel ausgeschlossen ist und auch bleibt.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der erste vorgetragene Antrag liegt mir nicht schriftlich vor. Ich möchte daher ersuchen, diesen Antrag schriftlich vorzulegen und dann ord­nungsgemäß und neuerlich einzubringen. – Besten Dank.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


14.05.41

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Riemer hat in seiner Rede gesagt, er bedankt sich bei Kollegin Weigerstorfer dafür, dass sie diesen Antrag zur Kastrationspflicht für Katzen eingebracht hat, damit hier im Plenum auch über Tierschutz geredet werden kann.

Lieber Josef Riemer, ich gebe dir recht, wir haben wenige Tierschutzthemen in diesem Plenum, aber der Grund ist der, dass wir ausgezeichnete Tierschutzgesetze in Öster­reich haben, für die wir weltweit gelobt werden, und daher können wir aufgrund dieser Gesetze, die so ausgezeichnet sind, wenige Reden dazu im Plenum haben.

Meine Damen und Herren, auch ich möchte auf das Thema Kastrationspflicht für Katzen eingehen. Das Bundestierschutzgesetz wurde 2005 hier in diesem Haus be­schlossen, und da war natürlich auch die Kastrationspflicht für Katzen genauso Thema wie viele andere.

Damals ist im Gesetz Folgendes formuliert worden: „Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie“ sind „von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben“; „in bäuerlicher Haltung leben“ ist damals in das Gesetz mitaufgenommen wurden, weil uns bewusst war, dass sich viele wild lebende Katzen in der Nähe von Bauernhöfen herumtreiben und es viele Bauern gibt, die diese Katzen natürlich auch füttern, weil sie sie nicht verhungern lassen wollen, und man diesen Bauern nicht auch noch die Kastrationspflicht auferlegen muss.

Mittlerweile wissen wir aber auch, dass viele Bezirkshauptmannschaften diese Geset­zesregelung missverstanden haben und das – auch wenn Streunerkatzenvereine daran waren, diese Katzen zu kastrieren – nicht zugelassen haben. Deshalb ist schon vor wirklich sehr langer Zeit die Frau Gesundheitsminister auf dieses Problem aufmerk­sam geworden, hat auch mit diesen Vereinen gesprochen und hat jetzt in der Aus­sendung zur Novelle der 2. Tierhaltungsverordnung die „bäuerliche Haltung“ heraus-genommen. Daher ist es jetzt möglich, diese Katzen, die sich im Bereich von Bauern­höfen aufhalten, auch kastrieren zu lassen. Die Streunervereine haben jetzt die Möglichkeit, diese Katzen kastrieren zu lassen. Jetzt kann keine Bezirkshauptmann­schaft mehr sagen: Es geht nicht.

In Bezug auf finanzielle Probleme mit dieser Kastrationspflicht kann man sagen: Viele Länder stellen schon Geldmittel zur Verfügung, damit diese Streunervereine das Geld erhalten und diese Katzen kastriert werden können, weil es auch den Ländern bewusst wird, dass eine Überpopulation dieser Katzen ein Problem bedeutet.

Ich denke, mit dieser Novelle und der Herausnahme der „bäuerlichen Haltung“ hat die Frau Bundesminister wieder einen Schritt hin zur – sage ich – weltbesten Tierschutz­gesetzgebung, die wir in Österreich haben, gemacht. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08

 


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