Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 98

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Ich denke, da wäre eine Informationspflicht mit Sicherheit auch gut, nämlich auch, um gleichzeitig zu erklären, wie man sich schützen kann und ob es überhaupt eine Gefahr für die Bevölkerung gibt.

Ich kann ehrlicherweise dem Argument der Kollegin Schwentner, das sie im Ausschuss genannt hat, nämlich dass es nur darum geht, kranke Menschen zu stigmatisieren, überhaupt nichts abgewinnen. Ich weiß nicht, in welcher Welt man lebt, dass man kranke Menschen stigmatisiert.

Das hat damit überhaupt nichts zu tun, sondern vielmehr möchte ich verhindern, dass sich weitere Menschen anstecken können. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.) Das ist einfach ein anderer Zugang. Während vor allem vonseiten der Grünen immer wieder versucht wird, hier alles quasi freizugeben, auch die Untersuchungen für Prostituierte sollen aufgehoben werden, sehen wir das etwas anders. Ich glaube, es hat die österreichische Bevölkerung sehr wohl ein Recht darauf, sich zu schützen und auch informiert zu werden, wenn Gefahr droht. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister, Sie haben auch gesagt, bei TBC braucht man keinen Mund­schutz, es ist nicht sinnvoll, wenn sich die Polizeibeamten im Zuge der Migranten­ströme in den österreichischen Bahnhöfen schützen. Das mag vielleicht sogar richtig sein, es hat aber, gerade in der Exekutive, schon zu großen Verunsicherungen geführt, die doch sehr, sehr eng und auch sehr lange Zeit mit den Menschen zusammen waren. Gleichzeitig war es so, dass Mitarbeiter des Bundesheeres sehr wohl einen Mund­schutz getragen haben.

Da gibt es schon eine große Verunsicherung, und ich glaube, man sollte es den Leuten nicht gewaltsam verbieten. Es kann schon auch ein bisschen Freiheit dahin gehend geben, wer sich wie schützen möchte. Ich glaube, da wäre es schon richtig.

Was ich auch nicht verstehen kann, ist das Argument der überschießenden Infor­mation. Es waren vier Schulen betroffen, und es durften nicht einmal die Schulen genannt werden. Das ist etwas, das mir nicht ganz klar war. – Das dazu.

Des Weiteren würde ich gerne noch etwas zum Antrag des Kollegen Loacker sagen, nämlich zur Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalten. Das ist ein Antrag, den wir seit vielen Jahren immer wieder auf der Tagesordnung haben. Früher hatten wir das Alleinstellungsmerkmal, jetzt sind auch schon andere Fraktionen draufge­kommen, dass das eine gute Sache wäre. Einzig und allein die beiden Regierungs­parteien wehren sich nach wie vor mit Händen und Füßen dagegen. Und das ist etwas, das ich mir nicht erklären kann.

Sie haben bis jetzt ja nicht einmal eine Leistungsharmonisierung bei diesen neun Gebietskrankenkassen zusammengebracht. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, warum unterschiedliche Leistungen abhängig von meinem Arbeitsort sind – nämlich nicht einmal wirklich vom Wohnort, denn wenn ich in Wien wohne und in Nieder­österreich arbeite, bin ich bei der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse, und umgekehrt. Das macht meines Erachtens überhaupt keinen Sinn. Da sind sicherlich noch Potentiale zu heben; das ist auch im Sinne einer Gleichbehandlung.

Daher ist dieser Antrag ein sehr sinnvoller. Ich denke, es wäre jetzt auch einmal an der Zeit für die beiden Regierungsparteien, da umzudenken und nicht immer nur im Hinterkopf zu haben: Na ja, wir brauchen die Sozialversicherung, damit wir unsere Politpensionäre dann noch in irgendwelchen Aufsichtsratsposten versorgen können! – Das ist der falsche Weg. Diese Dinge könnten wir uns längst sparen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.33

 


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