Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 97

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9. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1330/A(E) der Abgeord­neten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Meldung und Veröffentlichung von nosokomialen Infektionen (815 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 999/A(E) der Abgeord­neten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenz (816 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1173/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot des Automatenverkaufs von Cannabis-Samen (817 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 861/A(E) der Abgeord­neten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Möglichkeit zur Zusammenlegung von Krankenversicherungen in Reform-Bundesländern (818 d.B.)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 12 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


14.28.40

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bun­des­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine Fülle unterschiedlichster Themen, die wir hier besprechen.

Ich möchte zunächst einmal auf das Tuberkulosegesetz eingehen. Es zeigt sich leider Gottes, dass TBC in den letzten Jahren immer stärker zunimmt, auch wieder in Österreich. Das heißt, wir werden immer öfter mit Fällen konfrontiert, die vor allem auch medial gespielt werden. Viele Menschen sind berechtigterweise in Sorge, dass sie einfach zu wenig Information bekommen oder dass sie nicht genau wissen, wie sie sich schützen sollen oder können.

Es gab in vier Wiener Schulen im heurigen Frühjahr Fälle, wo TBC aufgetreten ist, und viele Eltern waren sehr verunsichert. Frau Bundesminister, Sie haben sich damals auf den Standpunkt gestellt, dass die Schulen nicht genannt werden müssen. Es gab aber Verfassungsjuristen, die das anders gesehen haben. Also es gibt ein bisschen eine unterschiedliche Interpretation.

Ich glaube, dass es Sinn macht, dass sich die Menschen auch schützen können, nämlich selbst schützen können. Es betrifft ja nicht nur TBC. Wir haben eine immer stärkere Zunahme an sehr schweren Erkrankungen beziehungsweise an Erkran­kungen, die in Österreich neu sind. Darüber sind die Menschen sehr verunsichert und haben auch gar keine Ahnung, wie sie sich schützen sollen.

 


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