Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 116

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rechts­widrige Praxis beim Arbeitsmarktzugang arbeitsmarktferne Personen in großer Zahl produziert.

Auch das angekündigte Integrationsjahr ist zu begrüßen, wird aber als isolierte Maßnahme wenig bewirken. Wenn anerkannte Flüchtlinge, ähnlich wie Jugendliche, ein soziales Jahr absolvieren dürften, ist dies positiv. Man muss aber auch die entsprechenden arbeitsmarktpolitischen Folgen für den Bereich berücksichtigen, in dem solche sozialen Jahre absolviert werden können. Durch die Anwesenheit "günstiger" Arbeitskräfte (durch das angekündigte Integrationsjahr’) werden gerade Personen, die nicht ehrenamtlich im Sozialbereich ihren Lebensunterhalt verdienen, unter Lohndruck gesetzt werden und sie stehen in direkter Konkurrenz mit billiger Arbeitskraft, also mit den wesentlich günstigeren anerkannten Flüchtlingen, die das Integrationsjahr absolvieren. Ein solcher Verdrängungswettbewerb muss vermieden werden und eine entsprechende Abgrenzung zwischen ehren- und hauptamtlicher Tätigkeit aufrechterhalten werden.

Eine weitere Problematik stellt auch die Möglichkeit dar, dass Asylwerber_innen während eines laufenden Verfahrens eine Lehrausbildung beginnen dürfen. Es ist nicht problematisch, dass sie das dürfen, sondern vielmehr, dass sie aufgrund eines negativen Asylbescheides diese Lehre nicht abschließen dürfen. Dies führt natürlich zu einem negativen Anreiz für Arbeitgeber_innen, Asylwerber_innen einen Ausbildungs­platz zur Verfügung zu stellen, da nicht klar ist, ob sich die Investitionen in diese Lehrstelle überhaupt auszahlen, falls die Lehre aufgrund eines negativen Asylbeschei­des abgebrochen werden muss. Aus diesem Grund wird auch die Ausweitung der Lehrberufe für Asylwerber_innen keine entsprechend positive Wirkung haben.

Grundsätzlich muss auch klar sein, dass Asylwerber_innen, die sich während des Verfahrens selber erhalten können und eine entsprechende Arbeitsmarktintegration schaffen, auch die Möglichkeit haben müssen, ihren Aufenthaltsstatus als Asylwer­ber_innen in eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Erwerbstätigkeit umzuwandeln. Gerade die restriktiven Regelungen der Rot-Weiß-Rot-Karte verhindern eine solche unkomplizierte Möglichkeit zur Arbeitsmarktintegration. Um einen erfolgreichen Einstieg für Asylwerber_innen in den Arbeitsmarkt überhaupt möglich zu machen, bedarf es niederschwelliger Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Öffnung des Dienstleis­tungsschecks - wie sie auch von WIFO-Direktor Aiginger empfohlen wird - für Asyl­werber_innen sollte eine solche Möglichkeit darstellen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Dringliche Anfrage:

1. Wird der seit der Regierungsklausur angekündigte Arbeitsmarktgipfel stattfinden?

2. Wenn ja, wann wird dieser stattfinden?

3. Wenn ja, wer wird daran teilnehmen?

4. Wenn ja, welche Themenbereiche werden behandelt werden?

5. Wenn ja, bis wann ist mit einer Umsetzung der dort zu beschließenden Maßnahmen zu rechnen?

Aktive Arbeitsmarktpolitik

6. Ist der Rückgang an Schulungsteilnehmer_innen vor allem auf die Streichung „sinnloser“ Schulungen zurückzuführen?

 


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