Hilfsarbeiter mit der Wohnbauförderung dem Mittelstand den Eigenheimbau, sofern die Länder das Geld nicht überhaupt für irgendetwas völlig anderes ausgeben und es irgendwo in den Kanälen versinken lassen.
So viel zum Thema Lohnnebenkosten. Da gäbe es also viel zu tun, und man muss nicht mit Bonus-Malus noch etwas draufdoppeln.
Arbeitsrecht. Sie haben gesagt, wir haben eh in Österreich so ein liberales Arbeitsrecht. Ich zeige Ihnen jetzt einmal etwas. (Der Redner hält Schriftstücke in die Höhe.) – Das ist das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel aus der Schweiz. Ziemlich groß gedruckt, große Buchstaben. Das (ein Buch in die Höhe haltend) ist der Kodex Arbeitsrecht in Österreich. Und jetzt sagen Sie: Wir haben ein schlankes Arbeitsrecht. Das glaube ich Ihnen nicht! (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)
Die Arbeitszeitflexibilität ist zum Weinen. Wenn sich heute erwerbstätige Familienväter und -mütter ihre Arbeitszeit so einteilen wollen, dass sie für die Kinder Zeit haben, dass sie einmal einen Nachmittag für eine Schulveranstaltung freinehmen und die Fehlzeit ein anderes Mal einarbeiten, kommen sie immer wieder in Konflikt mit der Zehn-Stunden-Grenze und der elfstündigen Nachtruhe. Wenn Sie zum Beispiel die Kinder ins Bett bringen und sich nachher noch einmal hinsetzen und weiterarbeiten, haben Sie einen Konflikt mit der elfstündigen Nachtruhe. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)
Wenn Sie einen Chef haben, der so nett ist und sagt: Na gut, dann nimmst du dir am Freitagnachmittag frei, unternimmst etwas mit deinem Kind und kommst am Samstag herein, muss er dafür Zuschläge zahlen, obwohl es im Interesse beider Seiten ist, wenn man diese Flexibilität gestattet. Also in diesem Zusammenhang sind die Regelungen des Arbeitsrechts vollkommen jenseitig. Sie kommen aus einer anderen Zeit. Das Arbeitszeitgesetz ist von 1969, wo man noch wesentlich öfter manuell gearbeitet hat. Das ganze Ding ist auf die aktuelle Arbeitswelt nicht abgestimmt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Als Nächstes ein Bürokratismus: Die Entgeltfortzahlung im Krankenstand bei den Angestellten ist so kompliziert, dass es für jeden Krankenkassenmitarbeiter mit Erfahrung immer eine Tüftelei ist, herauszufinden, wie denn das funktionieren könnte und wie jetzt genau fortzuzahlen ist. (Zwischenruf des Abg. Katzian.) Und diese Bürokratie muten Sie den Betrieben zu!
Die Elternteilzeit – ein schwarz-blaues Produkt – ist völlig überschießend. Da fehlt jeder Rahmen. Man kann 5 Prozent Elternteilzeit beantragen, man kann aber auch 95 Prozent Elternteilzeit beantragen, also quasi Vollzeit arbeiten und mir den Kündigungsschutz einkaufen. Da gehört eigentlich ein Raster her, wo man sagt: Elternteilzeit ist von 50 Prozent bis 80 Prozent Beschäftigung – und keine lächerlichen Mini-Ausmaße. Außerdem dauert sie zu lange.
Probezeit: In Deutschland können Sie die Probezeit mit einem Mitarbeiter auf drei Monate vereinbaren, bei uns einen Monat. Es gibt also ganz viel zu tun beim restriktiven Arbeitsrecht. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Kommen wir zu den älteren Arbeitnehmern. Ich weiß, Ihnen persönlich sind die älteren Arbeitnehmer ein Anliegen. Ich glaube aber nicht, dass Sie mit Ihrem Bonus-Malus-Konzept dort hinkommen, wo Sie hinkommen wollen. Was Sie nämlich nicht sehen, ist: Es geht hier um einen Markt, es geht um Angebot, Nachfrage und Preis, und es stehen die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Wettbewerb mit den jüngeren.
Es gibt neben den Kollektivverträgen viele andere dienstzeitabhängige Ansprüche, sodass ältere Mitarbeiter einem Betrieb teurer kommen als jüngere – und länger gediente
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