Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 131

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Zur Frage 16:

„Erweiterte Altersteilzeit – Teilpension“: Für das Jahr 2016 sind Ausgaben für geblockte Altersteilzeitgeldmodelle und für die Teilpension gemäß § 27 und so weiter von in Summe rund 59,5 Millionen € vorgesehen.

Zur Frage 17:

Es geht ebenfalls um Altersteilzeit. Die Frage beantwortet sich aus dem Titel „erwei­terte Altersteilzeit – Teilpension“ von selbst. Mit der Teilpension, die nach der Logik der erweiterten Altersteilzeit funktioniert, hat die Bundesregierung einen weiteren Schritt gesetzt, um ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer länger im Beruf zu halten. Anstatt in Korridorpension zu gehen, werden Beschäftigungsverhältnisse bis zum Regel­pensionsalter gefördert.

Zur Frage 18:

Sie dreht sich ebenfalls um diesen Komplex. Nicht in allen Betrieben beziehungsweise Betriebsbereichen – unter anderem zum Beispiel im Produktionsbereich – ist Teilzeit­arbeit möglich. Darüber hinaus ist durch die Ersatzkraftstellung – ich glaube, das haben Sie irgendwie vergessen – die beschäftigungspolitische Wirksamkeit bei Block­zeit zum Teil sogar höher als bei der kontinuierlichen Variante.

Zur Frage 19:

Die „Teilpension – erweiterte Altersteilzeit“ ist nicht nur kostenneutral, sondern sowohl kurz- als auch langfristig eine Ersparnis für die öffentliche Hand. Die Pensions­versicherung erspart sich die Auszahlungen der Korridorpension und alle SV-Träger, aber natürlich auch das Finanzministerium erhalten länger Beiträge und Steuern.

Damit auch gleich noch zu den Fragen 67 bis 70:

Mit der Konstruktion der Teilpension wurde die Möglichkeit eines sanfteren Übergangs in die Alterspension geschaffen, die Vorteile sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die öffentliche Hand bedeutet. Es gibt daher keinen Grund, dieses gute Modell wieder zu verwässern beziehungsweise neu aufzusetzen.

Zu den Fragen 20 bis 23:

Bildungskarenz: Beim Begriff „Treffsicherheit“ scheinen Sie davon auszugehen, dass es sich um ein eng definiertes Förderinstrument für eine spezifische Zielgruppe han­delt. Das ist bei der Bildungskarenz, die eine arbeitsrechtlich verankerte Option für alle Beschäftigten ist, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, nicht der Fall. Die Reformen der letzten Jahre haben aber darauf abgezielt, durch einen erleichterten Zugang – einerseits kürzere Vorbeschäftigungsdauer und andererseits flexiblere Nutzungsmöglichkeiten – die Attraktivität für alle, auch für bisher unterrepräsentierte Gruppen, zu erhöhen.

Mit der Bildungsteilzeit wurde eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, die für Per­sonen mit geringerem Einkommen – das sind leider auch sehr oft Personen mit gerin­ger formaler Qualifikation – höhere finanzielle Anreize bietet.

Ältere beteiligen sich tendenziell weniger an länger andauernden zeitintensiven Aus- und Weiterbildungsformen, wie wir aus allen einschlägigen Erhebungen wissen. Reformen der Bildungskarenz, erleichterter Zugang, flexiblere Nutzungsmöglichkeiten sowie die Bildungsteilzeit kommen dem Bedürfnis dieser Gruppe entgegen.

Verschiedene Evaluierungen der Bildungskarenz zeigen, dass das Instrument in den letzten Jahren in manchen Branchen sowie in KMUs auch deshalb weniger in An­spruch genommen wurde, weil längere Abwesenheiten aufgrund der betrieblichen Ar-


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