Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 134

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Zur Frage 64:

Studie zum Senioritätsprinzip: Die Studie zu den Auswirkungen des Senioritätsprinzips wurde vom Institut für Höhere Studien auf Basis der bestmöglich verfügbaren Daten­lage erstellt. Sie sind gerne eingeladen, sich auch mit den Forschern des IHS zusam­menzusetzen. Diese sind gerne bereit, auch mit Ihnen in den Dialog einzutreten.

Fakt ist: Dort, wo wir enorm hohe Senioritäten in den Kollektivverträgen haben, haben wir den höchsten Beschäftigtenstand an Älteren. Dort, wo wir die niedrigsten Seniori­täten in den Kollektivverträgen haben, haben wir den niedrigsten Beschäftigtenstand. Das heißt, die Lohnkosten können es nicht sein.

Zu den Fragen 65 und 66:

Kündigungsschutz Älterer: Der Kündigungsschutz für über 50-Jährige steht nicht zur Debatte.

Zu den Fragen 71 bis 74:

Wiedereingliederung nach langen Krankenständen: Das fällt unter anderem nicht in meine Zuständigkeit, sondern in die der Gesundheitsministerin. Wenn ich richtig informiert bin, sind Sie, glaube ich, irgendwo bei einer Sparkasse beschäftigt. Der österreichische Sparkassensektor hat ja zum Beispiel auf freiwilliger Betriebsverein­barungsbasis so ein Eingliederungsmanagement gemacht, und ich glaube, Ihre Sparkasse gehört auch zu diesem Sektor. Und da sehen Sie: Es geht schon etwas, wenn man will. Aber das ist kein Teilkrankenstand, sondern es ist ein auf Betriebs­vereinbarung vereinbartes Eingliederungsmanagement nach sechs-, acht- oder zwölf­wöchigen Krankenständen.

Zu den Fragen 75 bis 81:

Bonus/Malus: Ich bekenne mich zum Regierungsprogramm und fühle mich an das gebunden, was von mir – und das ist bitte kein Häkler – mit dem damals noch in anderer Funktion befindlichen Finanzminister persönlich verhandelt wurde. Dort finden sich nicht nur Zielwerte für das faktische Pensionsantrittsalter, sondern auch für ältere Beschäftigte.

Es ist keine Frage, die Reformen zeigen Wirkung, aber wir haben vor allem bei den 60- bis 65-jährigen Männern noch einiges zu tun und auch bei den Frauen, die knapp vor 60 sind, haben wir bei den Beschäftigungsquoten noch einiges zu tun. Sie wissen aber auch, dass über das Bonus/Malus-System derzeit keine Übereinstimmung erzielbar ist und es demzufolge derzeit kein Thema ist.

Zur Frage 82:

AMS-Mittel für Flüchtlinge: Das AMS-Förderbudget kann erst nach der Beschluss­fas­sung des Bundesfinanzgesetzes durch den Nationalrat beschlossen werden. Davor sind keine validen Aussagen möglich.

Zu den Fragen 83 und 84:

AMS-Mittel für Asylwerber: nein. Es ist auch kein Anteil vorgesehen.

Zu den Fragen 85 und 86:

Kompetenzcheck: Zirka zwei Drittel aller Asylberechtigten und subsidiär Schutzberech­tigten sind in Wien, daher ist es wichtig, hier Schritte zu setzen. Andere AMS-Landes­organisationen haben ähnliche Modelle im Programm. Anhand der Erfahrungen in Wien wird das Modell ähnlich oder in abgewandelter Form eingesetzt. Die Erfahrungen werden jetzt gerade evaluiert.

 


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