Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 135

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Zur Frage 87:

Arbeitsmarktzugang für Asylwerber: Ich wiederhole, was ich am Donnerstag letzter Woche im Ausschuss gesagt habe: Ich setze mich für eine gesamteuropäische Lösung ein. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Damit wir noch mehr haben!) Vor weiteren Über­legungen zu einer Lockerung des Arbeitsmarktzuganges, den ich derzeit ausschließe, ist wichtig, dass die EU einen Verteilungsschlüssel für AslywerberInnen umsetzt, um weitere Verzerrungen zu vermeiden beziehungsweise bestehende zu minimieren.

Jene Länder, die bereits jetzt ihre humanitäre Aufgabe wahrnehmen, würden sonst zusätzlich belastet werden. Außerdem ist es entscheidend, Asylverfahren so rasch wie möglich durchzuführen, um rasch Klarheit über einen allfälligen weiteren Verbleib und damit auch über Integrationsmaßnahmen zu haben.

Zu den Fragen 88 und 89:

Die österreichische Rechtslage diesbezüglich ist durchaus EU-rechtskonform. Asyl­werberInnen haben laut Ausländerbeschäftigungsgesetz bereits nach drei Monaten einen Arbeitsmarktzugang, aber der österreichische Erlass aus dem Jahr 2004 schränkt das entsprechend ein und dieser Erlass bleibt auch so, wie er ist.

Derzeit ist kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich bezüglich der EU-Richtlinie eingeleitet. 19 Mitgliedstaaten, darunter Österreich, haben allerdings die Um­setzung der Richtlinie der Kommission noch nicht vollständig notifiziert und dies­bezüglich ein Erinnerungsschreiben der Kommission erhalten. Das BMASK hat mangels Umsetzungsbedarfs keine zusätzlichen Schritte gesetzt und daher auch nicht notifiziert. Allerdings bestehen in einigen Bundesländern noch Verzögerung bei der Umsetzung und so weiter.

Zur Frage 90:

Lehre für Asylwerber: Für das BAG ist der Wirtschaftsminister zuständig. Unternehmen selbst haben sich Rechtssicherheit im Umgang mit diesem Thema gewünscht, und wir haben das auch entsprechend gemacht.

Zu den Fragen 91 und 92:

Integrationsjahr: Die Arbeitsmarktrealität ist genauso wie beim Zivildienstgesetz und beim Freiwilligengesetz ein Eckpunkt des Integrationsjahres. Es ist für jene konzipiert, die noch nicht auf dem Ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Begleitend zur freiwilligen Tätigkeit gibt es Schulungsmaßnahmen, sozialen Austausch, und wir gehen davon aus, dass beides sehr förderlich für die Integration ist. Der gesamte Prozess wird von Anfang an evaluiert werden.

Zu den Fragen 93 bis 96:

Rot-Weiß-Rot-Karte: Angesichts der derzeitigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist mir eine möglichst gute Integration des vorhandenen und noch nicht steuerbaren Arbeitskräftepotenzials wichtig, daher hat eine zusätzliche Öffnung für mich derzeit keine Priorität.

Zur Frage 97:

Grundversorgung: Ich bitte Sie – und das ist nicht etwas Billiges, was ich hier tue, aber es handelt sich da um den Zuständigkeitsbereich des BMI und der Bundesländer –, sich mit diesen Fragen an diese Institutionen zu wenden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.49

 


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