Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 166

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzes­vorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang mit Ersatzkräfteverfahren für Asylwerber_innen nach 6 Monaten nach Asylantragsstellung vorsieht.“

*****

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das endlich machen, denn nur so werden wir es schaffen, dass wir nicht in eine Integrationskrise schlittern. Und das ist, glaube ich, im Interesse von uns allen. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Korun. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Da sind wir schon drinnen! – Abg. Scherak – das Rednerpult verlassend –: Aber dann muss man es nicht verschlimmern!)

17.26


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Scherak eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend "Partnerschaft des Stillstands vernichtet Arbeitsplätze"

Asylwerber_innen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich nur in sehr ein­ge­schränkter Form möglich. Derzeit ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen, dass Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, einer Beschäftigung nachgehen können, sofern eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde. Dieser Arbeitsmarktzugang ist aber auf den Bereich der Saison- und Ernte­arbeit begrenzt. Aufgrund von Arbeitsmarktprüfungen und anderen bürokratischen Hürden sind diese Möglichkeiten allerdings zu beschränkt. So wird eine Beschäfti­gungsbewilligung nur nach erfolgter Prüfung der Arbeitsmarktlage erteilt. Das heißt, Asylwerber_innen bekommen die zu besetzende offene Stelle nur nach einem Ersatzkraft-verfahren, also wenn dafür weder österreichische Arbeitslose, noch Ausländer_innen mit Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, EU- oder EWR-Bürger_innen mit Arbeitsmarktzugang, Schweizer_innen oder türkische Assoziationsarbeitnehmer_innen, Ausländer_innen mit unbeschränktem Arbeitsmarkt­zu­gang oder Inhaber_innen eines Befreiungsscheins oder einer Arbeitserlaub­nis zur Verfügung stehen. Diese Restriktionen sind aus vielfacher Sicht zu bekämpfen.

Durch die volle Eingliederung in den Arbeitsmarkt kann einerseits das Abrutschen in die Schwarzarbeit und andererseits ein durch Untätigkeit geförderter Qualifi­kations­verlust verhindert werden; zudem könnten Asylwerber_innen selbst zu ihrem Unterhalt beitragen, wodurch ihnen ein entsprechendes Selbstwertgefühl und Maß an Selbst­bestimmung wiedergegeben würde. Zusätzlich zum Gewinn von Fachkräften hätte also auch die Einsparung von Versorgungskosten zweifellos eine positive Wirkung auf die österreichische Wirtschaft - dies wiederum könnte dazu beitragen, gesellschaftliche Spannungen und Vorurteile zu unterbinden. Schließlich ist es für Asylwerber_innen selbst von großer Wichtigkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen, also eine Aufgabe zu haben und dadurch an der Gesellschaft teilhaben zu können und integriert zu wer-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite