Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 265

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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Groiß zu Wort. – Bitte.

 


23.04.16

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Weg vom Billigstbieter zum Best­bieter wird von allen Fraktionen als sinnvoll erachtet. Das wurde auch von den Regierungsparteien so aufgegriffen. Es hat dazu auch eine Enquete stattgefunden, und auch der Antrag der Kollegin Dietrich geht in diese Richtung.

Die Frage ist allerdings: Was ist das Bestbieterprinzip? Das ist nämlich nicht so einfach zu definieren. Ist es nur die Regionalität? Ist es die Wertschöpfung? Ist es die Eigenproduktion? Was ist mit den Subauftragnehmern? Die sozialen Aspekte wurden auch angesprochen. Kann man Firmen mit Lehrlingsausbildung, mit Mitarbeiteraus­bildung bevorzugen? Kann man Unternehmen, die mit Lohn- und Sozialdumping in Berührung gekommen sind, ausschließen? Welche ökologischen Aspekte sind wichtig? Welche Baumaßnahmen, welche Bauprodukte werden bevorzugt? Welche Transport­wege werden mitberücksichtigt? – All diese Punkte müssen beim Bestbieterprinzip richtigerweise eingefordert werden, um so zu dem richtigen System zu kommen.

Geschäftsordnungsmäßig ist dieser Antrag im verkehrten Ausschuss gelandet, daher erfolgt heute dessen Zuweisung an den Verfassungsausschuss, und deshalb kam der Bericht vom Sozialausschuss.

Wir haben heute schon gehört: Wir wollen zurück zur Spitze! Der Antrag der Kollegin Dietrich geht genau in diese Richtung, und auch die Enquete geht in diese Richtung. Das Bestbieterprinzip ist ein Beitrag dazu, Österreich besser zu gestalten und unsere Wertschöpfung zu verbessern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.05


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


23.06.05

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Ja, das Vergaberecht ist eine hochkomplexe Materie. Nichtsdestotrotz glauben wir, dass genau dieses Prinzip des Bestbieters nicht nur in der Bauwirtschaft zur Anwendung kommen muss, sondern generell in allen Wirtschaftsbereichen. Daher ist es durchaus eine Herausforderung, das entsprechend zu gestalten.

Wir wissen auch, dass gerade im öffentlichen Bereich die Höhe der Auftragssummen sehr hoch ist, je nach Berechnung geht man von 16 bis 20 Prozent des Bruttoinlands­produktes aus. Insofern ist es natürlich ein zentrales Element, wie man das gestaltet, um auch eine entsprechende Wirkung zu haben und auch eine gute, transparente und nachhaltige Wirtschaftspolitik zu machen.

Wir haben verschiedene Standards, wo wir zutiefst davon überzeugt sind, dass diese hier jetzt auch noch eingearbeitet werden müssen. Ich hoffe, dass in der weinseligen Stimmung in der Steiermark darauf nicht vergessen worden ist, dass es auch noch andere Kriterien gibt, die da natürlich die volle Transparenz und selbstverständlich die Nachhaltigkeit und die Umweltverträglichkeit, der Arbeitsschutz und die Sozialstan­dards sind. Das Ganze soll auch als Instrument der Innovationsförderung dienen, je nachdem, wie man die Kriterien gestaltet.

Klar muss auch sein, dass dieses Bestbieterprinzip für alle Anbieter transparent, nachvollziehbar und verständlich und selbstverständlich völlig gläsern in der Umset­zung ist. Das alles sind Punkte, die es jetzt zu diskutieren gilt und die entsprechend eingearbeitet werden müssen.

 


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