Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 266

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Ich glaube, dass wir da noch einen großen Schritt vor uns haben. Wir sind gespannt auf die weiteren Debatten und Verhandlungen zu diesem Thema. (Beifall bei den Grünen.)

23.08


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Dr. Scherak. – Bitte.

 


23.08.28

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich glaube, ein Punkt, der in diesem Zusammenhang auch sehr wichtig ist, ist der, dass man natürlich auch auf die europäischen Regelungen schauen muss. Das ist halt bei diesem Antrag ein wenig schwierig, wenn da nur die regionale Wertschöpfung konkret angesprochen ist, weil wir auf europäischer Ebene eben schauen müssen, dass das auch diskriminierungsfrei umgesetzt wird. Aber natürlich gibt es ein klares Bekenntnis auch von unserer Fraktion zum Bestbieterprinzip.

Das Vergaberecht ist, wie wir gehört haben, eine der hochkomplexesten Materien, die es in der österreichischen Rechtsordnung gibt. Ich habe mich längere Zeit damit beschäftigt und muss sagen, ich halte das Billigstbieterprinzip schlichtweg für falsch. Wir brauchen hier eine neue Regelung. Gerade die umfassende Transparenz, was Subunternehmer betrifft – Kollege Muchitsch, Sie haben es ja angesprochen –, ist ein ganz wesentlicher Punkt, weil da wirklich – ich sage es sehr salopp – ganz viel Schindluder betrieben wurde, weil die rechtlichen Möglichkeiten auch gegeben waren. Dementsprechend ist es richtig, dass das hier geändert wird.

Vielleicht noch ganz kurz, wieso eine Zuweisung an den Verfassungsausschuss erfolgt. – Nicht nur deswegen, weil es jetzt in den Verfassungsausschuss kommt, sondern auch deshalb, weil das Vergaberecht immer im Verfassungsausschuss ist. Das ist halt so, und daher gehört das dorthin und dort entsprechend besprochen.

Ein letzter Punkt noch, ich glaube, das muss man auch noch einmal sagen: Beim Bestbieterprinzip geht es nicht nur um die Frage der regionalen Wertschöpfung, sondern um viele andere Kriterien auch noch. Mit der Regierungsvorlage sind jetzt viele Vorschläge gekommen, und die werden wir im Ausschuss entsprechend diskutie­ren. Insofern ist die Zuweisung ja auch völlig richtig. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Lichtenecker.)

23.09

23.10.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 840 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer diesem Antrag zustimmen will, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Abg. Hagen erhebt sich nicht von seinem Sitzplatz. – He-Rufe.)

(Zuweisung des Antrages 487/A(E) an den Verfassungsausschuss S. 267.)

23.10.3925. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1207/A)

 


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