Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 108

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fer Flüchtlingskonvention bei Gott nichts entnehmen. Wir sind gegen illegale Zuwande­rung unter dem Titel des Asyls. Das sage ich einmal zur Klarstellung. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben auch vom Mitglied des Europäischen Parlaments Reimon gehört, dass sein Interesse an der Flüchtlingspolitik darin besteht, dass Menschen, vor allem auch Kin­der, vor dem Ertrinken aus dem Mittelmeer gerettet werden – ja! –, aber offensichtlich hat seine Kollegin Korun gleich die Einschränkung gemacht, dass sie aber nicht von einem griechischen Militärschiff gerettet werden dürfen, denn das wäre unter Um­ständen etwas anderes. Doch Kriegsschiffe sind natürlich nicht nur dazu da, zu schie­ßen – wie dies Frau Korun unterstellt –, sondern auch dazu, Grenzen zu sichern und vor allem auch Menschen vor dem Ertrinken im Wasser zu retten, denn das macht nämlich jedes Schiff und jede Schiffsbesatzung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Kommen wir aber auch zu anderen Rechtsbereichen, die in letzter Zeit in Österreich durchaus infrage gestellt werden: Ja, wir haben das Recht auf Demonstration und Ver­sammlungsfreiheit, aber dieses Recht bedeutet nicht gleichzeitig das Recht, mit Stei­nen oder sonst irgendetwas auf andere zu werfen oder auf die Polizei loszugehen.

Wir haben auch das Recht auf Freizügigkeit in der EU, aber das ergibt kein Recht, dass Menschen aus der EU, aus Balkanstaaten zu uns kommen und – wie zum Bei­spiel in Krems – ein Mädchen räuberisch um 2 € erleichtern.

Es gibt auch das Recht auf Asyl. Aber dieses Recht auf Asyl bedeutet nicht, dass man im Asylverfahren die Republik Österreich belügen darf. Es gibt kein Recht darauf, im Asylverfahren falsche Dokumente vorzulegen, zum Beispiel gefälschte syrische Pässe.

Das Recht auf Asyl bringt auch nicht das Recht mit sich, österreichische Zuggarnituren zu devastieren, zu demolieren, zu zerstören, damit sie auf Steuerkosten wieder saniert werden.

Das Recht auf Asyl bringt auch nicht das Recht mit sich, Schwarzarbeit zu leisten und Sozialbetrug zu begehen.

Das Recht auf Asyl beinhaltet auch nicht, eine junge Frau so wie in Horn  räube­risch um 100 € zu erleichtern.

Das Recht auf Asyl beinhaltet auch nicht das Recht – so wie in Traiskirchen –, junge Frauen körperlich zu belästigen und sexuell zu attackieren.

Das Recht auf Asyl beinhaltet in Österreich auch nicht das Recht, sich auszusuchen, ob das Kind von einer Lehrerin unterrichtet wird oder ob der Kranke von einer Ärztin untersucht und behandelt wird. (Abg. Schatz: Wir können es auch zusammenfas­sen …!)

Frau Kollegin Schatz, Sie dürfen sich nachher melden, ich verstehe Sie nämlich sehr schlecht. Ich habe ein Mikrophon, und Sie haben leider Gottes eine leise Stimme, da­rum habe ich das jetzt nicht gehört, was Sie gesagt haben. (Zwischenruf bei den Grü­nen.)

Das Recht auf Asyl beinhaltet in Österreich auch nicht, den Wert der Frau als zweit­rangig zu beurteilen.

Und das Recht auf Asyl bedeutet auch nicht ein Recht, das Religionsrecht, über staat­liches Verfassungsrecht, Grundrecht oder die Rechtsordnung des laizistischen Staates zu stellen. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

All das darf es nicht geben, das erwarten sich die Menschen, es muss die entspre­chende Sicherheit dafür geben. Es gibt manche Fraktionen in diesem Haus, die das nämlich nicht genau so sehen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.41

 


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