zu sehen sind. Es waren Ende Oktober nach wie vor 340 000 Personen beim Arbeitsmarktservice als Arbeit suchend gemeldet, rund 71 000 sind in Schulungen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Beschäftigten um 32 000 Personen.
Die Bundesregierung hat Maßnahmen ergriffen. Beim Arbeitsmarktgipfel Ende Oktober wurde beschlossen, die aktive Arbeitsmarktpolitik um zusätzliche Mittel – 350 Millionen € pro Jahr – aufzustocken. Angesichts des anhaltenden Zuzugs von Flüchtlingen nach Österreich ist es selbstverständlich notwendig, die Balance auf dem Arbeitsmarkt zu wahren; insofern halte ich die bestehenden Regelungen, Asylwerber nur in jenen Bereichen zuzulassen, in denen regelmäßig ein zusätzlicher Arbeitskräftebedarf besteht, für sinnvoll.
Für jugendliche Asylwerber soll etwa weiter die Möglichkeit bestehen, in Berufen mit Lehrlingsmangel eine Lehre zu absolvieren. Es ist ja bekannt, dass in den westlichen Bundesländern in manchen Branchen händeringend Lehrlinge gesucht werden. (Abg. Peter Wurm: Frau Staatssekretärin, …!) Aktuell sind bereits an die 20 000 Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte beim AMS vorgemerkt; im Laufe des nächsten Jahres werden es an die 30 000 sein. Diese Personen haben unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Das AMS versucht, sie mit Sprachkursen, Kompetenzchecks, weiterführenden Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen so rasch wie möglich jobfit zu machen, und auch so werden die Sozialbudgets entlastet.
Zur Frage 2:
Ich verweise erneut auf die Ergebnisse des Arbeitsmarktgipfels vom 30. Oktober. Positiv werden sich beispielsweise das Wohnbaupaket sowie der Energienetzausbau auswirken. Durch die Umsetzung des Wohnbaupakets werden binnen fünf Jahren 5,75 Milliarden € investiert; die Bundesregierung erwartet dadurch 20 000 neue Arbeitsplätze. Der Energienetzausbau bringt durch eine Investition in Höhe von 700 Millionen € in drei Jahren 2 500 neue Jobs.
Asylwerber dürfen rein rechtlich betrachtet drei Monate nach Einbringung des Asylantrags selbständig erwerbstätig sein und ein Gewerbe ausüben. Der faktische Zugang zu Gewerben ist allerdings gering, weil die meisten kurz nach ihrem Asylantrag kaum in der Lage sind, Befähigungsnachweise zu erbringen. Es kommt also im Wesentlichen nur ein Anmeldegewerbe in Betracht.
Das Außenministerium arbeitet derzeit an einem Entwurf für ein Anerkennungsgesetz, das voraussichtlich noch heuer in Begutachtung gehen wird. Ziel dieses Gesetzes ist die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen. Dabei sind auch erleichterte Verfahrensbestimmungen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte vorgesehen, die aufgrund ihrer Fluchtsituation nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Zur Gewerbeordnung an sich: Kaum eine österreichische Rechtsmaterie ist – aufgrund von EU-Vorgaben und Judikatur – so im Fluss wie die Gewerbeordnung. (Zwischenruf des Abg. Lugar.) Allein seit Beginn dieser Regierungsperiode gab es vier Novellen, die fünfte war soeben in Begutachtung und wird demnächst den Ministerrat passieren.
Ich darf an dieser Stelle wiederholt und weiters auf den Arbeitsmarkt- und Konjunkturgipfel verweisen. Es wurde beschlossen, dass 2016 das Garantievolumen der Förderbank des AWS ausgeweitet und leichter zugänglich gemacht wird. Das Volumen der AWS-Garantien wird um rund 100 Millionen € erhöht, was Unternehmen Investitionen von 350 Millionen € ermöglicht.
Als wichtiges Projekt erwähnen darf ich das Alternativfinanzierungsgesetz, sprich: das Crowdfunding. Dieses hat einen Rechtsrahmen für die alternative Finanzierung geschaffen, und das kommt besonders den Bedürfnissen neu gegründeter und innovati-
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