Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 171

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Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Schellhorn soeben einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen betreffend Arbeitszeitflexibi­lisierung

eingebracht im Zuge der Debatte über „Wo ist Kanzler Faymann? – Österreich in der gefährlichsten Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Flüchtlingskrise seit 1945“

Laut einer IHS-Studie würde eine Arbeitszeitflexibilisierung in Form von Arbeitskonten die Wettbewerbsfähigkeit der österr. Unternehmen markant verbessern. Höhere Be­schäftigung, höhere Löhne und Gehälter sowie eine höhere Stabilität der Beschäfti­gungsbeziehungen wären die Folge. Im Arbeitsübereinkommen der Regierung ist fest­gehalten, die Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf 12h bei Gleitzeit anzugehen. Die konkreten Schritte fehlen dazu allerdings noch.

Arbeitszeiten werden nicht mehr generell an Uhrzeiten und Wochentage gebunden. Anstelle starrer gesetzlicher Regelungen treten Vereinbarungen im Einvernehmen zwi­schen Arbeitgeber_innen und Arbeitnehmer_innen auf Betriebsebene im Sinne des In­teressenausgleichs. Geltende Kollektivverträge, das Arbeitszeitgesetz, sowie nachhal­tiger Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmer_innen bleiben dabei gewahrt.

Dabei ist das Instrument der zwischen Sozialpartnern ausgehandelten Kollektivverträ­ge dahingehend zu reformieren, dass sie Richtliniencharakter haben und nur mehr Mindestvorgaben enthalten. So wird ein ausreichender Arbeitnehmer_innen-Schutz auch in Zukunft gewährleistet, aber von überbordenden Detailregelungen entrümpelt. Vergleichbare Reformen sind auch im Bereich der Arbeitszeitgesetzgebung umzuset­zen. So soll etwa eine Flexibilisierung der Tageshöchstarbeitszeiten ermöglicht wer­den, wobei die Wochenhöchstarbeitszeiten zur Gewährleistung ausreichender Ruhe­zeiten unverändert bleiben sollen. Mehr Spielraum wird zudem durch die Möglichkeiten von Ganzjahresarbeitszeitmodellen geschaffen. Die dadurch ermöglichte Verlängerung von Durchrechnungszeiträumen trägt vor allem den realen Gegebenheiten in Branchen mit starken saisonalen Arbeitszeit- und Auftragsschwankungen (Tourismus, Baugewer­be, etc.) Rechnung.

Die historisch gewachsene, jedoch längst überholte Trennung zwischen Arbeiter_innen und Angestellten wird aufgehoben und ein einheitlicher Arbeitnehmer_innen-Begriff etabliert. Damit wird die Übersichtlichkeit der bestehenden Regelungen für verschie­dene Gruppen von Arbeitnehmer_innen massiv gestärkt. Die Verwaltung profitiert au­ßerdem von den merklichen Erleichterungen und Vereinfachungen. Angleichungen zwischen Arbeiter_innen und Arbeitnehmer_innen erfolgen insbesondere in den Berei­chen Kündigungsfristen und -gründe, Entgeltfortzahlungsansprüche sowie Sonderzah­lungen. Zudem sind die Strukturen der Arbeitnehmer_innen-Vertretung (Arbeitsverfas­sungsgesetz) anzupassen. Die Möglichkeit, abweichende Regelungen zu treffen, bleibt auf kollektivvertraglicher Basis erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Minister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie der Minister für Arbeit und Soziales werden aufgefordert dem Natio-


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