Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 191

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zum Problem des Küssens im Arbeitsrecht war alles dabei. (Abg. Lugar: Ladenöff­nungszeiten …!) – Nein, doch, diese zwei Begriffe waren auch dabei – ganz sicher. Ich finde, das ist ein sehr interessantes, breites Spektrum. Unmittelbar kann ich daran nicht anschließen. Ich versuche, mich an die Überschriften zu halten, und würde Ihnen ja so­gar – ich habe es geschafft! – bei einem Punkt zustimmen: Ich bin auch nicht zufrieden mit der Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik dieser Regierung. (Beifall bei den Grünen.)

Wir sind uns weitgehend darin einig, dass da zu wenig weitergeht. Wir sind uns auch weitgehend darin einig, dass der Arbeitsmarktgipfel leider keinen großen Wurf gebracht hat. Als Beispiel möchte ich nur Folgendes erwähnen: Dieses Bonus-Malus-System wird die Beschäftigungssituation – unter Anführungszeichen – „älterer“ Menschen auf dem Arbeitsmarkt nicht deutlich verbessern. Die Lohnnebenkostensenkung wird nicht zwangs­läufig dazu führen, dass wir mehr Arbeitsplätze haben. Es ist überhaupt nicht gesagt, was mit dieser Einsparung seitens der Unternehmen passiert. Da das nicht die großen Summen im Betrieb sind, ist aufgrund der Struktur eher anzunehmen, dass Einge­spartes zum Beispiel für Schuldenrückzahlungen herangezogen wird und nicht neue Arbeitsplätze entstehen. Das heißt, es ist völlig unklar, was mit dieser einen Milliarde ganz konkret umgesetzt wird und in den Unternehmen passiert. Darum war der Ar­beitsmarktgipfel leider kein großer Wurf.

Meine Damen und Herren, in Anbetracht all dessen habe ich mich umso mehr ge­freut – weil Oppositionsarbeit auch nicht immer nett ist –, dass von dieser Regierung einmal eine Novelle vorgeschlagen wurde, eine Regierungsvorlage vorgelegt wurde, die etwas Gutes gebracht hätte. Wovon spreche ich? – Es ist die Novelle zum Vergabe­gesetz.

Worum geht es da? – Derzeit werden öffentliche Vergaben überwiegend nach dem Bil­ligstbieterprinzip abgehandelt. Was bewirkt das ganz konkret? – Als Beispiel wird im­mer wieder der Bau angeführt: Baufirmen erhalten Zuschläge und beschäftigen in Ket­te Subunternehmer, Subunternehmer, Subunternehmer, die nicht zur regionalen Wirt­schaft gehören und Billigstlöhne bezahlen.

Ein weiterer Bereich sind Dienstleistungen und soziale Dienstleistungen. Hier werden die Personalkosten über die Ausschreibung pauschaliert. Das heißt, Anbieter – in der Regel Sozialvereine – mit älteren Mitarbeitern sind von vornherein chancenlos. Vier Mitarbeiter über 45 kosten einem Projekt nun einmal mehr als vier Mitarbeiter mit 25.

Das heißt, über – unter Anführungszeichen – „unser“ Vergaberecht werden Unterneh­men, Firmen, Vereine mit älteren ArbeitnehmerInnen benachteiligt. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Meine Damen und Herren, das kann es nicht sein: Unsere Geset­zeslage hat negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die regionale Wirtschaft!

Dann gab es diese Regierungsvorlage im Juni, die in die richtige Richtung geht. Sie ist nicht perfekt, aber sie geht in die richtige Richtung. Jetzt ist es so, dass wir sie im Na­tionalrat beschließen hätten müssen, wobei die Länder ein Zustimmungsrecht haben. Nur dann würde sie wirksam. Es waren zähe Verhandlungen, wie ich gehört habe, aber eigentlich könnte man annehmen: Weg von diesem Billigstbieterprinzip hin zur Stär­kung der regionalen Wirtschaft, hin zu besserer Beschäftigung – das müsste doch auch im Interesse der Länder sein. (Abg. Peter Wurm: Sie wissen, warum …!) Aber zwei Tage vor der Beschlussfassung legt das Wirtschaftsressort der Tiroler Landesregierung ein Veto ein. Ich weiß auch, warum.

Endlich hätte man etwas gehabt, das uns weiterbringt, aber das Wirtschaftsressort der Tiroler Landesregierung sagt: Nein, das ist uns zu viel Arbeit. Die Umsetzung des Best­bieterprinzips, die entsprechenden Ausschreibungen, das sei zu kompliziert.

 


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