Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 231

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Seit 4. September 2015 konnten mittlerweile Zigtausende Personen über die österrei­chische Grenze kommen, ohne dass dem Fremdenpolizeigesetz entsprochen wurde. Gemäß dem Fremdenpolizeigesetz ist es für Drittstaatsangehörige möglich, nach Ös­terreich einzureisen, wenn man entweder ein Visum hat oder einen Asylantrag stellt. – Genau das ist nicht passiert. Es wurde also dem Fremdenpolizeigesetz nicht entspro­chen.

Das Fremdenpolizeigesetz kennt einige Kann-Bestimmungen und weichere Formulie­rungen, es hat aber auch eindeutige Muss-Bestimmungen. Eine dieser Muss-Bestim­mungen ist § 120 Fremdenpolizeigesetz, der auch eine Strafe vorsieht, wenn man dies­bezüglich nicht dem Gesetz entsprechend handelt. Es ist auch eine Strafe von 1 000 € bis 5 000 € vorgesehen, wenn man „wissentlich die rechtswidrige Einreise oder Durch­reise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Nachbarstaat Österreichs fördert“ oder eben einfach nur zulässt. Das ist also eine ganz eindeutige Bestimmung, und gegen diese eindeutige Bestimmung ist schlicht und ein­fach verstoßen worden, und zwar in zigtausendfacher Art und Weise. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt werden folgende Gegenargumente kommen: Erstens einmal: Das war gar nicht gesetzwidrig! – Gut, das muss man mir einmal erklären, wie das nicht gesetzwidrig sein kann, wenn ganz das Fremdenpolizeigesetz diesbezüglich eindeutig eine Norm festlegt.

Dann wird als nächstes Argument kommen: Na gut, es war gesetzwidrig, aber wir ha­ben einen Notstand! – Für einen Notstand gibt es zumindest einmal in der Strafrechts­theorie einige Erklärungen. Dort gibt es einen entschuldigenden Notstand, aber der ist auch klar belegt – und genau das tritt hier nicht ein, denn da geht es immer darum, dass ein unverhältnismäßig schwerer Schaden eintritt, wenn man das Gesetz befolgt.

Der unverhältnismäßige Schaden, der der Republik Österreich und ihren Bürgern da­durch entstanden ist, dass ihre Grenzen nicht gesichert werden, dass die innere Si­cherheit nicht gewährleistet ist, dass wir nicht mehr wissen, wer sich auf österreichi­schem Boden befindet, indem unsere Rechtsordnung schlicht und einfach nicht einge­halten wird, ist allerdings nicht mehr zu erklären. Der ist vielleicht einen Tag oder zwei Tage lang zu erklären, wenn man mit dieser Situation überfordert ist – was aber auch etwas eigenartig ist, wenn man weiß, wie lange schon unsere Behörden, und zwar in weitgehendem Maß Bundesheer und so weiter, davor warnen, was passieren wird –, aber so lange?!

Natürlich gibt es genug Informationen darüber, dass sich das Ganze schon seit Mona­ten aufstaut, und auch die Veränderungen der Wege passieren ja nicht von heute auf morgen, sondern das passiert auf jeden Fall über einige Tage – es wurde allerdings nicht reagiert! Mit einem Notstand ist da schlicht und einfach nicht zu argumentieren, also ein entschuldigender Notstand liegt dabei nicht vor.

Dann wird argumentiert werden: Na ja, die FPÖ schlägt politisches Kapital aus diesem Antrag! – Mit Verlaub gesagt, das politische Kapital brauchen wir nicht aus diesem An­trag zu schlagen, das liefert uns die Regierung jeden Tag (Beifall bei der FPÖ) – auch gestern wieder mit dem Hickhack und dass sie nicht mehr weiß, wo es langgeht, mit unterschiedlichen Formulierungen und vor allem einfach damit, dass man dieser Situa­tion nicht Herr wird, sondern das immer noch weiter laufen lässt und damit unsere Re­publik weiterhin schwer gefährdet.

Dann wird das Argument kommen, wir sollen eine Strafanzeige einbringen. – Danke, das haben wir schon gemacht. Das ist aber auch kein Argument, denn wir hier sind ja das Parlament und wir haben eben genau dieses Instrument der Ministeranklage.

Als letztes Argument wird kommen: Dann muss ja jeder einzelne Beamte, der an der Grenze steht, zur Verantwortung gezogen werden! – Auch das ist nicht richtig! Das Dienst-


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