Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 232

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recht gibt das nicht her, das ist ganz eindeutig. Es ist hier die Befehlsstruktur von oben nach unten ganz klar zu beachten, und außerdem reden wir nicht über den Beamten an der Grenze, sondern wir reden hier eben über die Regierungsmitglieder. Und wenn diese bewusst Gesetze brechen, ist genau dafür die Ministeranklage gedacht – und ge­nau dafür sind wir da! (Beifall bei der FPÖ.)

Es gehört schlicht und einfach zu den ganz wesentlichen Aufgaben des Staates, seine Grenzen zu sichern und für die innere Sicherheit zu sorgen, und wenn wir behaupten, wir können die Grenzen nicht sichern, dann stellen wir das ja völlig infrage. Wir stellen unseren Staat infrage, wenn wir sagen, wir können das nicht machen, weil sonst eine – ich weiß nicht, was für eine – humanitäre Katastrophe und weiß Gott was alles pas­siert.

Es kann doch nicht sein, dass wir jetzt, im Jahr 2015, plötzlich behaupten, Österreich ist nicht in der Lage, seine Grenzen zu sichern! Das würde ja wirklich den Staat infrage stellen – und das tun Sie letztendlich mit Ihrer Argumentation, und das ist einfach nicht zu akzeptieren.

Wir von der Freiheitlichen Partei akzeptieren das jedenfalls nicht und werden weiterhin darauf bestehen, dass unser Rechtsstaat und unsere Republik Österreich an den Gren­zen gesichert wird und dass die innere Sicherheit gewährleistet ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Hiezu bedarf es eben auch der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, und wenn wir dann plötzlich den Rechtsstaat außer Kraft setzen und hier ganz leichtfertig mit Not­stand argumentieren, dann tun wir der Republik Österreich keinen guten Dienst.

Daher kann ich Sie nur auffordern, als Parlament Ihrer Kontrollfunktion Rechnung zu tragen – es ist eben die Aufgabe des Parlaments, die Regierung zu kontrollieren. Und wenn wir feststellen, dass die Regierung beziehungsweise Regierungsmitglieder ein­deutig rechtswidrig, gesetzwidrig handeln, dann haben wir eben auch diesen Antrag hier einzubringen, um damit dem Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit zu geben, das zu überprüfen.

Denken Sie auch daran! Sie wissen genau, was in den Medien steht, und Sie wissen auch ganz genau, wie sehr die Bevölkerung mittlerweile verunsichert ist, weil die Men­schen merken, dass sich auch die Regierung nicht an die Gesetze hält. Lassen Sie das doch nicht im Raum stehen! Geben Sie dem Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit, das zu prüfen, und danach werden wir genau sehen, wie es wirklich ist: ob das rechts­widrig ist oder nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Sinne hoffe ich sehr, dass Sie mit uns gemeinsam hier diesen Weg gehen und damit letztlich auch dem Parlament einen Dienst erweisen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Klubobmann Mag. Schieder zu Wort. – Bitte.

 


20.52.06

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Verfassungsausschuss des Nationalrates hat in seiner Sitzung am 9. November, also vor Kurzem, nämlich letzte Woche, die beiden Ministeranklagen der FPÖ in Verhandlung genommen und – um das hier auch einmal klar zu sagen – mit breiter Mehrheit abgelehnt.

Es wurde zwar eine interessante Debatte geführt, diese ist aber doch auch an der Rechtslage und der verfassungs- und europarechtlichen Situation eine Spur weit vor­beigegangen, zumindest bei den Wortmeldungen einiger Abgeordneter.

Zuerst vielleicht zu den rechtlichen Beurteilungen:

 


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