Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 230

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nen suchen in dem System die Mehrheit, und im Idealfall suchen wir sogar den Kom­promiss und den Konsens. In diesem Sinn, glaube ich, arbeiten die Regierungsparteien in der Frage der Stärkung der Demokratie an einem Ergebnis mit Qualität (Abg. Mo­ser: ... Schneckentempo?), und das wird es ganz einfach auch in diesem Fall bei der Stärkung der Demokratie geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.42

20.42.24

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, sei­nen Bericht 877 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

20.42.5413. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1346/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage ge­mäß Art. 142 Abs. 2 lit. b wider den Bundeskanzler Werner Faymann (878 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1347/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage ge­mäß Art. 142 Abs. 2 lit. b wider die Bundesministerin für Inneres Mag. Mikl-Leitner (879 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 und 14 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


20.43.49

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei hat einen Antrag eingebracht, dass eine Anklage beim Verfassungsgerichtshof gegen den Bundeskanzler Werner Faymann und die Innenministerin Mikl-Leitner eingeleitet wird. Dazu ist eine Mehrheit hier im Parla­ment erforderlich, und ich will jetzt kurz erläutern, worum es da geht, damit wahrschein­lich jeder am Schluss versteht, dass das eine völlig logische Konsequenz ist und daher die Abstimmung, wenn es mit rechten Dingen zugeht, jedenfalls so ausgehen muss, dass der Antrag angenommen wird. (Abg. Jarolim: Bitte sachlich bleiben!)

Das Instrument der Ministeranklage dient dazu, der Kontrollfunktion des Nationalrates letztlich auch eine Konsequenz zu verleihen. Im Artikel 142 des Bundes-Verfassungs­gesetzes ist vorgesehen, dass bei einer Gesetzesverletzung von Regierungsmitglie­dern aufgrund eines Beschlusses des Nationalrates eben ein Verfahren eingeleitet wird und letztendlich dann der Verfassungsgerichtshof als Konsequenz davon den Verlust des Amtes beschließen kann.

Das ist also der Inhalt, und jetzt erläutere ich Ihnen, worin die Gesetzesverletzung der beiden genannten Personen liegt – obwohl das aus den Medien und so weiter ja längst bekannt ist. Ich fürchte aber, ich muss es vor allem hier einigen Abgeordneten noch ein­mal erklären.

 


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