Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 34

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Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit von jenen Abgeordne­ten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses am heutigen Tag und am Mittwoch jeweils je 25 Minuten sowie am Donnerstag je 22 Minuten. Darüber hi­naus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Im Sinne der in der Präsidialkonferenz einvernehmlich abgesprochenen Vorgangswei­se werden die Budgetberatungen zu 890 und 891 der Beilagen folgendermaßen geglie­dert:

Heute:

Untergliederungen 01 bis 06 und 10,

anschließend: Untergliederung 24,

anschließend: Untergliederung 13,

anschließend: Untergliederung 12,

anschließend: Untergliederung 11.

Am Mittwoch, 25. November:

Untergliederungen 20 bis 22,

anschließend: Untergliederung 32,

anschließend: Untergliederungen 42 und 43,

anschließend: Untergliederung 25,

anschließend: Untergliederung 30.

Am Donnerstag, 26. November:

Untergliederung 31,

anschließend: Untergliederungen 33 und 40,

anschließend: Untergliederungen 34 und 41,

anschließend: Untergliederung 14,

anschließend: Untergliederungen 15, 16, 23, 44, 45, 46, 51 und 58

sowie

Text des Bundesfinanzgesetzes und restliche Teile der Anlage I einschließlich Anla­gen II bis IV.

Anschließend finden die Schlussabstimmungen statt.

Diese Gliederung ist den Abgeordneten auch schriftlich zugegangen.

Die vorgesehenen Untergliederungen werden am selben Tag jedenfalls zu Ende bera­ten, die Sitzung wird danach unterbrochen werden.

Entschließungsanträge werden bei den jeweiligen Untergliederungen eingebracht. Die Abstimmung über allfällige eingebrachte Entschließungsanträge erfolgt jeweils nach der dritten Lesung zu Tagesordnungspunkt 5 beziehungsweise Tagesordnungspunkt 6 in der Reihenfolge ihrer Einbringung.

Die Redezeitregelung für Regierungsmitglieder gemäß § 57 Abs. 8 der Geschäftsord­nung wird nicht in Anspruch genommen, sondern bei Überschreitung der 20 Minuten für jedes für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Regierungsmitglied be­ziehungsweise bei Überschreitung der 10 Minuten für jeden für die jeweiligen Bera­tungsgruppen ressortzuständigen Staatssekretär wird die überzogene Redezeit jeweils auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet.

Die Redezeit untergliederungsfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staats­sekretäre wird jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion an-


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