Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses am heutigen Tag und am Mittwoch jeweils je 25 Minuten sowie am Donnerstag je 22 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Im Sinne der in der Präsidialkonferenz einvernehmlich abgesprochenen Vorgangsweise werden die Budgetberatungen zu 890 und 891 der Beilagen folgendermaßen gegliedert:
Heute:
Untergliederungen 01 bis 06 und 10,
anschließend: Untergliederung 24,
anschließend: Untergliederung 13,
anschließend: Untergliederung 12,
anschließend: Untergliederung 11.
Am Mittwoch, 25. November:
Untergliederungen 20 bis 22,
anschließend: Untergliederung 32,
anschließend: Untergliederungen 42 und 43,
anschließend: Untergliederung 25,
anschließend: Untergliederung 30.
Am Donnerstag, 26. November:
Untergliederung 31,
anschließend: Untergliederungen 33 und 40,
anschließend: Untergliederungen 34 und 41,
anschließend: Untergliederung 14,
anschließend: Untergliederungen 15, 16, 23, 44, 45, 46, 51 und 58
sowie
Text des Bundesfinanzgesetzes und restliche Teile der Anlage I einschließlich Anlagen II bis IV.
Anschließend finden die Schlussabstimmungen statt.
Diese Gliederung ist den Abgeordneten auch schriftlich zugegangen.
Die vorgesehenen Untergliederungen werden am selben Tag jedenfalls zu Ende beraten, die Sitzung wird danach unterbrochen werden.
Entschließungsanträge werden bei den jeweiligen Untergliederungen eingebracht. Die Abstimmung über allfällige eingebrachte Entschließungsanträge erfolgt jeweils nach der dritten Lesung zu Tagesordnungspunkt 5 beziehungsweise Tagesordnungspunkt 6 in der Reihenfolge ihrer Einbringung.
Die Redezeitregelung für Regierungsmitglieder gemäß § 57 Abs. 8 der Geschäftsordnung wird nicht in Anspruch genommen, sondern bei Überschreitung der 20 Minuten für jedes für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Regierungsmitglied beziehungsweise bei Überschreitung der 10 Minuten für jeden für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständigen Staatssekretär wird die überzogene Redezeit jeweils auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet.
Die Redezeit untergliederungsfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staatssekretäre wird jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion an-
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