gerechnet. Ausgenommen davon ist die Redezeit des Bundeskanzlers sowie des Vizekanzlers bei der Generaldebatte, sofern diese jeweils die Dauer von 20 Minuten nicht überschreitet.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen. Dann werden wir auch so vorgehen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (821 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Wettbewerbsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Suchtmittelgesetz geändert werden sowie ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Salzburg aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich erlassen wird (Budgetbegleitgesetz 2016) (882 d.B.)
2. Punkt
Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird (883 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (846 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (884 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2014 (III-199 d.B.) sowie über den
Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2014 (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2015) (III-162 d.B.) (885 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 4 umfasst auch die Generaldebatte.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache. – Bitte.
9.13
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Plenum und vor den Fernsehschirmen! Es ist ja immer wieder ein
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite