Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 61

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auch – und das ist ein Kardinalproblem in diesem Land – viel zu wenig Geld für die Ent­lastung der Arbeitslosen. Die Arbeitslosigkeit ist ein Problem, das dringend angegan­gen werden muss. Und da reichen nicht Beschäftigungsgipfelchen der Art, wie sie bei uns stattfinden, denn das, was Sie, meine Damen und Herren von der Regierung, be­stiegen haben, war diesem Programm zufolge bestenfalls ein Maulwurfshügel. Ein Be­schäftigungsgipfel, der diesen Namen verdient, war das nicht.

Lassen Sie mich nun zu einer der Maßnahmen dieses Beschäftigungsgipfels kommen, und zwar zur Entlastung der Lohnnebenkosten. Dazu möchte ich jetzt einen Abände­rungsantrag einbringen und ihn in der Folge begründen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Judith Schwentner, Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushalts­gesetz 2013, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz sowie weitere Gesetze geändert bzw. erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2016) in der Fassung des Berichtes des Bud­getausschusses (821 d.B.) wird wie folgt geändert:

Art 7 entfällt.“

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Das heißt, wir wollen diese Form der Lohnnebenkostenentlastung wieder rückgängig machen. Das heißt aber nicht, dass wir gegen eine Lohnnebenkostenentlastung sind. Ganz im Gegenteil: Wir wollen sie! Nur: Wir wollen sie anders machen. Und zwar ha­ben wir im Frühjahr ein Konzept vorgelegt, wie wir das machen können, nämlich durch eine ökosoziale Steuerreform. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn sich jetzt der Herr Lopatka hier herausstellt und sagt, es werden keine Kürzun­gen im Familienlastenausgleich infolge dieser Plünderung im Ausmaß von 920 Millio­nen € vorgenommen, so kann ich dem nur entgegenhalten: Dafür gibt es ohne Gegen­finanzierung keine Sicherheit!

Wenn Sie sagen, Herr Lopatka, die Entschuldung werde sich verlangsamen, dann heißt das, dass das Defizit des Budgets ansteigen wird. Sie nehmen also bewusst eine Erhöhung des Budgetdefizits in Kauf, obwohl wir auch in den Jahren 2017 und 2018 kei­nerlei Spielräume haben werden.

Also: Eine Sicherheit, dass es keine Kürzungen im Bereich der Familienleistungen gibt, gibt es nicht! Ganz im Gegenteil: Der Druck in Richtung Kürzungen der Leistungen im Familienbereich wird durch diese Maßnahme ansteigen!

Wie gesagt: Wir von den Grünen wollen eine Lohnnebenkostensenkung – aber nicht so, sondern anders!

Lassen Sie mich abschließend zu einem Bereich im Budgetbegleitgesetz kommen, der alle Abgeordneten betrifft, alle, die wir hier sitzen! – Mit dem Art. 2 des Budgetbegleit­gesetzes hat uns die Regierung eine Vorlage vorgelegt, wonach die Voranschlagsver­gleichsrechnung des vorläufigen Gebarungserfolges, erstellt durch den Rechnungshof, ersatzlos gestrichen werden soll. „Ersatzlos“ sage ich deshalb, weil es zwar einen Be­richt gibt, den das Finanzministerium diesem Hohen Haus vorlegen muss, dieser Be­richt aber bei Weitem nicht die Qualität hat, die die Voranschlagsvergleichsrechnung des Rechnungshofes hatte.

 


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