auch – und das ist ein Kardinalproblem in diesem Land – viel zu wenig Geld für die Entlastung der Arbeitslosen. Die Arbeitslosigkeit ist ein Problem, das dringend angegangen werden muss. Und da reichen nicht Beschäftigungsgipfelchen der Art, wie sie bei uns stattfinden, denn das, was Sie, meine Damen und Herren von der Regierung, bestiegen haben, war diesem Programm zufolge bestenfalls ein Maulwurfshügel. Ein Beschäftigungsgipfel, der diesen Namen verdient, war das nicht.
Lassen Sie mich nun zu einer der Maßnahmen dieses Beschäftigungsgipfels kommen, und zwar zur Entlastung der Lohnnebenkosten. Dazu möchte ich jetzt einen Abänderungsantrag einbringen und ihn in der Folge begründen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Judith Schwentner, Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen
„Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz sowie weitere Gesetze geändert bzw. erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2016) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (821 d.B.) wird wie folgt geändert:
Art 7 entfällt.“
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Das heißt, wir wollen diese Form der Lohnnebenkostenentlastung wieder rückgängig machen. Das heißt aber nicht, dass wir gegen eine Lohnnebenkostenentlastung sind. Ganz im Gegenteil: Wir wollen sie! Nur: Wir wollen sie anders machen. Und zwar haben wir im Frühjahr ein Konzept vorgelegt, wie wir das machen können, nämlich durch eine ökosoziale Steuerreform. (Beifall bei den Grünen.)
Wenn sich jetzt der Herr Lopatka hier herausstellt und sagt, es werden keine Kürzungen im Familienlastenausgleich infolge dieser Plünderung im Ausmaß von 920 Millionen € vorgenommen, so kann ich dem nur entgegenhalten: Dafür gibt es ohne Gegenfinanzierung keine Sicherheit!
Wenn Sie sagen, Herr Lopatka, die Entschuldung werde sich verlangsamen, dann heißt das, dass das Defizit des Budgets ansteigen wird. Sie nehmen also bewusst eine Erhöhung des Budgetdefizits in Kauf, obwohl wir auch in den Jahren 2017 und 2018 keinerlei Spielräume haben werden.
Also: Eine Sicherheit, dass es keine Kürzungen im Bereich der Familienleistungen gibt, gibt es nicht! Ganz im Gegenteil: Der Druck in Richtung Kürzungen der Leistungen im Familienbereich wird durch diese Maßnahme ansteigen!
Wie gesagt: Wir von den Grünen wollen eine Lohnnebenkostensenkung – aber nicht so, sondern anders!
Lassen Sie mich abschließend zu einem Bereich im Budgetbegleitgesetz kommen, der alle Abgeordneten betrifft, alle, die wir hier sitzen! – Mit dem Art. 2 des Budgetbegleitgesetzes hat uns die Regierung eine Vorlage vorgelegt, wonach die Voranschlagsvergleichsrechnung des vorläufigen Gebarungserfolges, erstellt durch den Rechnungshof, ersatzlos gestrichen werden soll. „Ersatzlos“ sage ich deshalb, weil es zwar einen Bericht gibt, den das Finanzministerium diesem Hohen Haus vorlegen muss, dieser Bericht aber bei Weitem nicht die Qualität hat, die die Voranschlagsvergleichsrechnung des Rechnungshofes hatte.
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