Wir brauchen daher, wenn wir im Frühjahr über den Bundesfinanzrahmen entscheiden, eine in der Qualität vergleichbare Grundlage, die Transparenz schafft, die Informationen liefert, auf deren Basis wir über das Bundesfinanzrahmengesetz befinden können.
Weil wir das brauchen, habe ich einen Abänderungsantrag eingebracht.
Dieser Abänderungsantrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich werde nun kurz begründen, was in Bezug auf diesen Monatsbericht des Finanzministeriums geändert werden muss.
Es müssen Ergänzungen vorgenommen werden der Art, dass der Bericht aussagekräftig ist, und zwar mit Begründungen und mit Quantifizierungen. Es muss auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eingegangen werden. Es muss ein Ausweis der Veränderungen der Rücklagenstände erfolgen. Und es muss auch eine Darstellung der Abweichungen vom geltenden Bundesfinanzrahmengesetz erfolgen.
Wenn Sie mehr Transparenz wollen und nicht weniger, dann ersuche ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten von allen Fraktionen, diesem Abänderungsantrag heute zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
10.54
Präsidentin Doris Bures: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen wurde bereits in schriftlicher Form überreicht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Auch der vorhin eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Im Übrigen wurde hinsichtlich dieses Antrages die Durchführung einer namentlichen Abstimmung verlangt.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Judith Schwentner und Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde zum Bericht des
Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (821 d.B.): betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Wettbewerbsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Suchtmittelgesetz geändert werden sowie ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Salzburg aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich erlassen wird (Budgetbegleitgesetz 2016) (882. d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz sowie weitere Gesetze geändert
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