Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 62

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Wir brauchen daher, wenn wir im Frühjahr über den Bundesfinanzrahmen entscheiden, eine in der Qualität vergleichbare Grundlage, die Transparenz schafft, die Informa­tionen liefert, auf deren Basis wir über das Bundesfinanzrahmengesetz befinden können.

Weil wir das brauchen, habe ich einen Abänderungsantrag eingebracht.

Dieser Abänderungsantrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich werde nun kurz begründen, was in Bezug auf diesen Monatsbericht des Finanzministeriums geändert werden muss.

Es müssen Ergänzungen vorgenommen werden der Art, dass der Bericht aussage­kräftig ist, und zwar mit Begründungen und mit Quantifizierungen. Es muss auf Ände­rungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eingegangen werden. Es muss ein Ausweis der Veränderungen der Rücklagenstände erfolgen. Und es muss auch eine Darstellung der Abweichungen vom geltenden Bundesfinanzrahmengesetz erfolgen.

Wenn Sie mehr Transparenz wollen und nicht weniger, dann ersuche ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten von allen Fraktionen, diesem Abände­rungsantrag heute zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

10.54


Präsidentin Doris Bures: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungs­antrag der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen wurde bereits in schriftlicher Form überreicht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhand­lung.

Auch der vorhin eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schwent­ner, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Im Übrigen wurde hinsichtlich dieses Antrages die Durchführung einer namentlichen Ab­stimmung verlangt.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Judith Schwentner und Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde zum Bericht des

Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (821 d.B.): betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundeshaftungsobergrenzen­gesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Wettbewerbsgesetz, das Freiwil­ligengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeinen Sozialver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Gewerblichen Sozial­versicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bun­desmuseen-Gesetz 2002, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Katastrophenfondsge­setz 1996 und das Suchtmittelgesetz geändert werden sowie ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Salzburg aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich erlassen wird (Budgetbegleitgesetz 2016) (882. d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushalts­gesetz 2013, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz sowie weitere Gesetze geändert


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