bzw. erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2016) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (821 d.B.) wird wie folgt geändert:
Art.7 entfällt.
Begründung
Wie am Arbeitsmarkt- und Konjunkturgipfel der Bundesregierung am 30.10.2015 bereits angekündigt, sollen die Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von derzeit 4,5% schrittweise gesenkt werden, um den Faktor Arbeit zu entlasten. Ab 2017 ist geplant, die DB-Beiträge um 0,4 Prozentpunkte und ab 1.1.2018 um weitere 0,2 Prozentpunkte zu denken. Eine weitere Senkung um 0,1 Prozentpunkte sollen ab 1.1.2018 jene Unternehmen erhalten, die bei der Beschäftigung Älterer über ihrem Branchenvergleich liegen (Bonus/Malus-System).
Für den FLAF würde diese Entscheidung in der Endstufe einen Einnahmenverlust von rund 1 Mrd Euro bedeuten: 520 Mio Euro ab 2017, ab 2018 bereits 790 Mio Euro (in Summe) bzw. bis zu 920 Mio Euro (in Summe) inkl. des Bonus-Malus-Systems.
Argumentiert wird die Senkung der Dienstgeberbeiträge im FLAF mit den Überschüssen, die in den letzten Jahren beim FLAF erzielt wurden und welche aufgrund hoher Beschäftigungszahlen von der Regierung weiterhin erwartet werden.
Die defizitäre Situation des Reservefonds für
Familienbeihilfen, d.h. die Verschuldung des FLAF beim Bund, bleibt jedoch
unerwähnt. Die Verschuldung konnte aufgrund von Überschüssen in
den letzten Jahren zwar reduziert werden, beträgt jedoch mit 31.12.
2014 nach wie vor knapp 3 Mrd Euro. Die kontinuierliche Schuldenreduktion
war vor allem aufgrund des Sparpakets 2011 sowie der Mehreinnahmen aus
Dienstgeberbeiträgen und Steuern möglich. Im aktuellen
Budgetbericht 2016 geht die Bundesregierung davon aus, dass der Schuldenstand
des Reservefonds per 31.12.2016 nach wie vor 2.350 Mio Euro betragen wird.
Analysen des Budgetdienstes des Parlaments zu Folge, wäre der FLAF in Folge einer Dienstgeberbeitragssenkung spätestens ab 2018 wieder defizitär. Die lang geplante und mehrmals angekündigte Entschuldung des FLAF würde nicht stattfinden, die Schulden des Reservefonds würden sogar wieder ansteigen. Der Gestaltungsspielraum bei den Familienleistungen verringert sich und der Druck Familienleistungen zu kürzen, würde erheblich steigen, weil die steigenden Schulden des Reservefonds auf das Budgetdefizit voll durchschlagen.
Die Entlastung des Faktors Arbeit ist dringend geboten, darf aber nicht zu Lasten der Familien gehen. Die Dienstgeberbeiträge sollen erst ab 2017 gesenkt werden. Zeit genug, um eine Gegenfinanzierung aufzustellen - etwa im Rahmen einer aufkommensneutralen Ökosozialen Steuerreform, wie sie von den Grünen im Rahmen der Diskussionen über die Steuerreform 2015/16 entwickelt wurde - und damit auch eine längst notwendige Gesamtreform des FLAF zu initiieren.
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Abänderungsantrag (Zurückziehung siehe S. 83)
der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (821 d.B.) Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Wettbewerbsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Ar-
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