Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 87

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In diese Richtung geht auch der Bundesfinanzrahmen für die Jahre 2015 bis 2019. Wir werden, wenn es nach dem Bundesfinanzrahmen geht, im Jahr 2019 um rund 5,7 Mil­liarden € mehr ausgeben. 78 Prozent dieser Mehrausgaben werden aber für die gestie­genen Pensionen zu verwenden sein. Das zeigt auch auf, dass diesbezüglich Maßnah­men erforderlich sind.

Darüber hinaus zeigen auch der neue Budgetplan, der jetzt vorliegt, sowie der Bundes­finanzrahmen 2015 bis 2019, dass erhebliche Risken bestehen, zum einen das Risiko, dass der Nettoabgabenertrag des Bundes auch im Jahr 2016 geringer ausfallen könn­te, als das in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich auch 2015 der Fall war bezie­hungsweise sein wird – ein Risiko, das auch in den Folgejahren fortbesteht, das größer wird, da die Risken der Gegenfinanzierung der Steuerreform noch dazukommen.

Wir haben dann auch das Risiko, dass die Versteigerungserlöse aus den Emissionszer­tifikaten im Jahr 2016 geringer ausfallen werden als budgetiert. Ich möchte darauf hin­weisen, dass diese Emissionserlöse im Jahr 2014 mit 211 Millionen € budgetiert wa­ren, die tatsächlichen Erlöse haben 54 Millionen € betragen.

Es besteht das Risiko, dass die budgetierten Mehrerträge aus der Betrugsbekämpfung und gleichzeitigen Registrierkassenpflicht im Jahr 2016 in der Höhe von 1,9 Milliarden € eben nicht in diesem Ausmaß eintreten werden. Es besteht auch das Risiko, dass die Gegenfinanzierung nicht budgetneutral sein wird.

Betrachtet man die Auszahlungsseite, so zeigt sich, dass in den Jahren 2015 bis 2019 die Ausgabensteigerungen oder Auszahlungssteigerungen wesentlich geringer sind als im Zeitraum 2010 bis 2014. Das zeigen einige Untergliederungen, beispielsweise Inne­res, wo in der Vergangenheit jährlich die Ausgaben um rund 3,1 Prozent gestiegen sind und in Zukunft um 0,8 Prozent steigen werden.

Arbeitsmarkt: jährlich 4 Prozent Steigerung in den Jahren zuvor, nunmehr – neu – 2,8 Pro­zent, obwohl die Arbeitslosigkeit ansteigen wird.

Sozialbereich, wo die Pflege und dergleichen abzudecken sind, Konsumentenschutz: Da hatten wir in der Vergangenheit eine durchschnittliche jährliche Steigerung von 6,3 Pro­zent, in Zukunft werden es 1,4 Prozent sein.

Bildung: durchschnittliche Steigerung in den Jahren davor 3,3 Prozent, in Zukunft 1,3 Pro­zent.

Umweltbereich – das ist auch im Rahmen der Debatte angesprochen worden –: Stei­gerung der Ausgaben in der Vergangenheit jährlich rund 1,6 Prozent, in Zukunft jähr­licher Rückgang um 4,4 Prozent.

Für den Rechnungshof ist daher bei dieser Analyse nicht nachvollziehbar, wie bei ge­ringeren Ausgabensteigerungen, bei geplanten zusätzlichen Auszahlungen, bei Bewäl­tigung der neuen Herausforderungen, zum Beispiel der Flüchtlingsproblematik, tatsäch­lich ein strukturell ausgeglichener Haushalt erreicht wird, wenn man nicht die Struktur­reformen durchführt, will man nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern sparen.

Der Budgetpfad der Bundesregierung ist äußerst positiv, wenn man davon ausgeht, dass ab dem Jahr 2014 tatsächlich ein strukturell ausgeglichener Haushalt eintreten soll, dem vorliegenden Stabilitätsprogramm kann jedoch kein nachvollziehbares gesamt­haftes Konzept für dessen Erreichung entnommen werden.

Resümierend ist daher darauf hinzuweisen, dass die Budgetentwicklung des Jah­res 2014, das nunmehr vorliegende Bundesfinanzgesetz 2016 sowie der Bundesfinanz­rahmen 2015 bis 2019 sowie die Stellungnahmen der Europäischen Kommission, des Rates beziehungsweise auch des Fiskalrates uns vor Augen führen, dass strukturelle Reformen zur Sicherung der finanziellen Nachhaltigkeit unbedingt erforderlich sind.

 


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