Ich möchte in diesem Zusammenhang nur darauf hinweisen, dass der Rechnungshof die verfassungsrechtliche Aufgabe hat, so wie heute darauf hinzuweisen, wie die wahre finanzielle Situation ist, auch darauf hinzuweisen, wenn die Gefahr der Beeinträchtigung der finanziellen Nachhaltigkeit besteht, und natürlich auch so wie in der Vergangenheit als Partner mit seiner Expertise zur Verfügung steht, um die längst fälligen Reformen endlich in Angriff nehmen zu können. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)
12.21
Präsident Karlheinz Kopf: Nun ist Herr Abgeordneter Dr. Fuchs zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.21
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Im Regierungsprogramm wurden als eines der Ziele die Steuerentlastung und die Steuervereinfachung genannt. – Beides ist dieser Bundesregierung nicht gelungen! Da ein erheblicher Teil des Entlastungsvolumens der Steuerreform über einnahmenseitige Maßnahmen gegenfinanziert wird, sinkt die Steuer- und Abgabenquote lediglich um 0,4 Prozentpunkte auf 42,9 Prozent. Das ist ein Negativrekord!
Als Negativbeispiel dafür, wie der Herr Finanzminister unser Steuersystem vereinfacht, dient die wahnwitzige Regelung zur Registrierkassenpflicht, mit der unsere Unternehmer kriminalisiert und gepflanzt werden. (Bundesminister Schelling: Eine alte Leier! – Abg. Rädler: Geh! Wer?) – Aufpassen! (Abg. Rädler: Wer? Nicht nur in den Raum stellen! Wer?) Ich bin noch nicht fertig mit meiner Rede, Herr Kollege!
Die Einführung der Registrierkassenpflicht erfolgte, wie bekannt, durch das Steuerreformgesetz 2015/2016, Präzisierungen des Gesetzestextes erfolgten mittlerweile durch zwei Verordnungen, von denen eine immer noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, und weil weder der Gesetzestext noch die beiden Verordnungen die Registrierkassenpflicht so regeln, dass sich die Unternehmer auskennen, hat der Herr Finanzminister am 12. November 2015 einen 67-seitigen Erlass verfügt. (Abg. Stefan: Das ist unglaublich!) Sehr wirtschaftsfreundlich, Herr Kollege Rädler! (Abg. Stefan – in Richtung des Abg. Rädler –: Herr Rädler, was ist jetzt? Kennen Sie sich aus?) Diese Normenflut des Herrn Finanzministers zur Registrierkassenpflicht ist eine legistische Katastrophe. (Beifall bei der FPÖ.)
Es geht mir heute nicht darum, die Registrierkassenpflicht an sich zu kritisieren, sondern die Art und Weise, wie die Registrierkassenpflicht umgesetzt wird, Herr Kollege!
In der Budgetrede am 14. Oktober 2015 hat der Herr Finanzminister noch gemeint – ich zitiere –: „Wir müssen (…) Gesetze und Verordnungen verpflichtend auf ihre Auswirkungen in der Praxis prüfen und uns ansehen, ob der Aufwand überhaupt in Relation zum Nutzen steht.“ – Und einen Monat nach dieser Budgetrede haben wir zwei Verordnungen und einen 67-seitigen Erlass zur Registrierkassenpflicht?!
Was, Herr Finanzminister, ist der Unterschied zwischen Bareinnahmen, Bargeschäfte, Bareingänge, Barzahlungen und Barumsatz? (Bundesminister Schelling: Für einen Steuerberater …!) Bareinnahmen, Bargeschäfte, Bareingänge, Bareinzahlungen und Barumsätze – der Registrierkassenerlass des Finanzministers gibt Antwort darauf. Das sind fünf unterschiedliche Begriffe, die im Erlass des Finanzministers definiert werden. Da wiehert wieder einmal der Amtsschimmel des Herrn Finanzministers. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist keine Verwaltungsvereinfachung, Herr Finanzminister, sondern ein legistischer Murks und ein Begriffswirrwarr, wo sich keiner mehr auskennt. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)
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