Da der Herr Finanzminister offenbar selbst eingesehen hat, dass sich bei dieser Normenflut zur Registrierkassenpflicht keiner mehr auskennt, gibt es im Erlass unter Punkt 7.5. gleich eine strafrechtliche Amnestie für das erste halbe Jahr 2016. Ich zitiere:
„Es werden in der Übergangsphase (…) von den Abgabenbehörden und deren Organe keine finanzstrafrechtlichen Verfolgungen und Bestrafungen bei bloßer Nichterfüllung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gesetzt.“
Herr Finanzminister, die Unternehmer werden für diese finanzstrafrechtliche Freistellung dankbar sein, aber ich darf Ihnen und Ihrer Legistik Folgendes mit auf den Weg geben: Auch ein Finanzminister hat sich an den Stufenbau der Rechtsordnung zu halten und auch ein Finanzminister kann nicht durch einen Erlass Strafgesetze außer Kraft setzen, welche wir hier beschlossen haben! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesminister Schelling: Was wollen Sie? Dass wir gleich strafen?) – Auch Sie haben sich an Gesetze zu halten, Herr Finanzminister! (Bundesminister Schelling: Na was wollen Sie? Dass wir gleich strafen oder was?) Dass Sie sich an die Gesetze halten und nicht durch einen Erlass ein Gesetz wieder umdrehen. (Abg. Haider: Machen Sie g’scheite Verordnungen, dann brauchen wir keine Gesetze …!)
Ein weiteres Negativbeispiel aus der Legistik
des Finanzministers betrifft die steuerfreie Einlagenrückzahlung
bei Kapitalgesellschaften, die durch das Steuerreformgesetz 2015/
2016 de facto unmöglich gemacht
wurde. Dass diese Regelung wirtschaftsfeindlich und unsinnig ist, habe ich in diesem Haus schon des
Öfteren festgehalten. Mittlerweile scheint auch das Finanzministerium die Wirtschaftsfeindlichkeit und die
Unsinnigkeit dieser Regelung erkannt zu haben. Nach einem
Ministerialentwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2015, welches
wir wahrscheinlich im Dezember 2015 hier diskutieren werden, soll diese
unsinnige Neuregelung nur wenige Monate nach deren Inkrafttreten nahezu wieder
beseitigt werden.
Diese Vorgangsweise schafft kein Vertrauen in die Legistik des Finanzministers. (Beifall bei der FPÖ.) Die Wirtschaft braucht Rechtssicherheit, aber keine Gesetze mit einer Halbwertszeit von wenigen Monaten.
Herr Finanzminister, verabschieden Sie sich von der unsinnigen Normenflut, die von Ihrem Ministerium produziert wird! Steuerentlastung und Steuervereinfachung dürfen keine Lippenbekenntnisse sein. Ihre Aufgabe wäre es, Sorge zu tragen, dass das Steuerrecht einfacher und gerechter wird. Leider bewirken Sie genau das Gegenteil. Die Abschaffung der kalten Progression wäre ein guter Anfang für ein gerechteres Steuersystem. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)
12.27
Präsident Karlheinz Kopf: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.
12.27
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Danke (in Bezug auf den noch nicht verklungenen Beifall bei der FPÖ) für den Eingangsapplaus, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das haben Sie falsch verstanden!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Frau Bundesministerin! Herr Rechnungshofpräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe im Folgenden noch einen Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz 2016 ein.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Gabriele Tamandl, Jan Krainer, Mag. Roman Haider, Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen
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