Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die oben bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. In Art. 2 wird folgende Ziffer 5a eingefügt:
„5a. § 47 Abs. 2 lautet:
,(2) Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat dem Nationalrat jährlich bis zum 31. März den vorläufigen Gebarungserfolg des vorangegangenen Finanzjahres zu übermitteln; dieser hat den Ergebnis- und den Finanzierungsvoranschlag der Ergebnis- und Finanzierungsrechnung in der Gliederung des Bundesvoranschlages gegenüberzustellen. Darüber hinaus hat er zu enthalten:
1. aussagekräftige Erläuterungen je Untergliederung zu wesentlichen Abweichungen gegenüber den Voranschlägen. Hierbei sind die Gründe zu benennen und quantifizieren
2. einen Ausweis der Veränderungen des Rücklagenstands je Untergliederung sowie
3. eine Darstellung der Abweichungen von Werten des jeweils geltenden Bundesfinanzrahmengesetzes‘“
2. In Art. 2 wird folgende Ziffer 5b eingefügt:
„5b. Nach § 47 Abs. 2 werden folgende Abs. 2a und 2b angefügt
,(2a) Zugleich ist jeweils zum Ende des vorangegangenen Finanzjahres in aggregierter Form zu berichten über
1. die im vorangegangenen Finanzjahr vorgenommenen Stundungen, Ratenbewilligungen Aussetzungen und Einstellungen der Einziehung bei Forderungen des Bundes sowie
2. Stand und Veränderungen der Rücklagen der Detailbudgets (§§ 55, 56).
(2b) Die haushaltsleitenden Organe haben der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen die zur Erstellung dieser Berichte erforderlichen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zu übermitteln; die dabei einzuhaltende Vorgangsweise ist von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen durch Richtlinie festzulegen.‘“
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Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Abänderung ist deshalb notwendig, weil künftig – mit dem Budgetbegleitgesetz 2016 werden wir das heute beschließen – im Zusammenhang mit Streichung beziehungsweise Erstellung der Voranschlagsvergleichsrechnung zum 30. April durch den Rechnungshof der Bericht des Finanzministers über den vorläufigen Gebarungserfolg gemäß § 47 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes um zusätzliche Informationen ergänzt werden muss.
Ich glaube, dass dieses Hohe Haus gut zusammenarbeitet, zeigt sich darin, dass sowohl die Grünen – Herr Kollege Rossmann hat seinen Antrag vorhin zurückgezogen – als auch die FPÖ und das Team von den NEOS gemeinsam mit dem Kollegen Krainer und mir diesen Abänderungsantrag einbringen. Danke für die gute Zusammenarbeit, und ich hoffe, dass das im Budgetausschuss auch weiterhin so gut funktioniert. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Strolz.)
12.30
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Tamandl eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
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